Spekulationssteuer bei Verkauf eines Gartengrundstücks?
Wir (Ehepaar) haben 2016 ein privates Gartengrundstück mit Gartenhaus zu gleichen Teilen ersteigert und 2018 wegen eines Todesfalls verkauft. Die Besonderheit dabei ist, dass dieses Grundstück vorher schon lange im Besitz meiner Familie war. Es handelte sich um eine Teilungsversteigerung zwecks Auflösung der Erbengemeinschaft. Das Grundstück wurde auch vorher seit über 10 Jahren von uns im Urlaub genutzt und instand gehalten.
Der Sachverhalt ist etwas verzwickt. Wenn man den Versteigerungszuschlag als Kauf betrachtet, wäre der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren erfolgt.
Lässt sich eine Steuerbefreiung eventuell damit begründen, dass wir das Grundstück in den letzten 3 Jahren (zwischen Versteigerung u. Verkauf) auch weiter ausschließlich privat genutzt haben?
3 Antworten
Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG
wird interessant, wie du auf einem Gartengrundstück die Wohnzwecke beweisen willst
Ihr müsst dem Finanzamt klar machen können, dass dies Gartenhaus als Ferienwohnung genutzt wurde.
Eine Nutzung als Zweitwohnungen, nicht zur Vermietung bestimmte Ferienwohnungen oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist ebenfalls ausreichend (BFH, Urteil v. 27.6.2017, IX R 37/16).
Nein, den Gewinn müsst ihr versteuern. Daher würde ich das Grundstück billig verkaufen (ohne Gewinn) das Inventar (Häuschen) teurer
Unsinn. Das Haus ist wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks.
§ 94 (1) BGB: Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die
mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie
die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen.