Notarrechnung über Grundstückskauf: falscher Geschäftswert?

2 Antworten

Kitty

Der Notar hat den Geschäftswert des Kaufvertrags ohne Aufgliederung immerhin um 57 % höher angesetzt als den Kaufpreis.

Werterhöhend könnten sich z.B. die Bauverpflichtung (20 %) und ein Verfügungsverbot (10 %) auswirken.

Wie von orgel bereits angeregt, sollte der Notar um eine schriftliche Aufgliederung ersucht werden.


KittyOtt 
Beitragsersteller
 31.08.2021, 13:58

vielen Dank orgel und Franzl0503 für die Antworten. Dass eine Bauverpflichtung sich werterhöhend auswirkt, kann ich nachvollziehen, nicht aber ein Verfügungsverbot. Bei dem Veräußerungsverbot und Vermietverbot von jeweils 10 Jahren bin ich doch als Käufer in der Verfügungshoheit stark eingeschränkt. Das müsst doch eher eine Wertminderung zur Folge haben

KittyOtt 
Beitragsersteller
 31.08.2021, 14:13
@KittyOtt

noch eine ergänzende Frage: Der Bodenrichtwert beträgt 390 €/qm, der Verkaufspreis 520 €/qm. Hat der Bodenrichtwert nicht auch einen Einfluss auf den Geschäftswert?

Franzl0503  01.09.2021, 10:46
@KittyOtt

Letzte Anmerkung:

Ohne Aufschlüsselung des Geschäftswerts durch den Notar und Kenntnis des vollständigen Inhalts des Kaufvertrags kommen wir nicht weiter.

Es geht um eine Kostendifferenz von immerhin 1.523,-- €.

KittyOtt 
Beitragsersteller
 03.09.2021, 20:53
@Franzl0503

hab vielen Dank für die Auskunft. Ich warte auf die Aufschlüsselung des Notars und würde ich wieder melden und freuen, wenn du mir deinen Kommentar gibst.

Gibt es eine Bebauungsverpflichtung und/oder ein Wiederkaufsrecht? Dann kann der Notar dafür zusätzlich zum Kaufpreis den Grundstückswert erhöhen. Die genauen Werte dafür hab ich jetzt nicht im Kopf, aber das könnte durchaus seine Richtigkeit haben. Weitere Auflagen der Gemeinde können auch zu einer Erhöhung führen. Am sinnvollsten ist es doch, sich die Gebühren vom Notariat erläutern zu lassen, dann könnt ihr genauer recherchieren…