Ab wann bin ich mit der Kaufpreiszahlung im Verzug?

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Frist:

§ 193 BGB Sonn- und Feiertag; Sonnabend

Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Zahlungseingang am Montag ist damit fristgerecht.

Wenn bis zum 9. Tag (Sonnabend) geräumt werden sollte, gilt das Gleiche wie oben, die Frist endet am Montag.

Wenn dann nicht geräumt ist, sollte man dem Verkäufer eine Frist setzen und Schadenersatzforderungen schon mal vorbehalten, denn wenn man nicht pünktlich einziehen kann und deshalb Miete weiterzahlen muss, könnte man die auf den Verkäufer abwälzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung