Ab wann bin ich mit der Kaufpreiszahlung im Verzug?
Notar hat Zahlungsaufforderung rausgeschickt. innerhalb dieser 10 Tage liegen ungünstigerweise 2 Wochenenden. Das heißt 4 Tage in den nichts passiert. Fällt auch auf den 9. Und 10. Tag. Geld ist am 8. Tag rausgegangen und kommt somit am Montag 11. Tag (ist zudem auch ein neuer Monat) beim Verkäufer bzw Rest aufs Treuhandkonto des Notars.
Kann oder muss ich evt mit Verzugszinsen bzw Schadensersatz (wg neuem Monat) rechnen?
Lt Vertrag sollte am 9. Tag die Schlüssel Übergabe stattfinden. Jedoch unter Voraussetzungen der vollen Kaufpreiszahlung und der vollständigen Räumung. Verkäufer erwähnte jedoch im Vorfeld schon, dass er zum Termin nicht schafft zu räumen. Wie geht man da am besten um?
1 Antwort
Frist:
§ 193 BGB Sonn- und Feiertag; SonnabendIst an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Zahlungseingang am Montag ist damit fristgerecht.
Wenn bis zum 9. Tag (Sonnabend) geräumt werden sollte, gilt das Gleiche wie oben, die Frist endet am Montag.
Wenn dann nicht geräumt ist, sollte man dem Verkäufer eine Frist setzen und Schadenersatzforderungen schon mal vorbehalten, denn wenn man nicht pünktlich einziehen kann und deshalb Miete weiterzahlen muss, könnte man die auf den Verkäufer abwälzen.