Teilungserklärung nachräglich bei bestehendem Kredit?
Hallo,
ich besitze ein Mehrfamilienhaus mit meiner Schwester zusammen. Jeder bewohnt seine eigene Wohnung mit seinen Familien. Allerdings haben wir die Wohnungen unter uns aufgeteilt und haben leider keine Teilungserklärung gemacht. Wir haben eine laufende Baufinanzierung auf beide Namen gemeinsam. In 5 Jahren läuft die Zinsbindungsfrist aus.
Ab wann können wir eine Teilungserklärung machen und auch die Kreditkonten trennen, sodass wir nicht mehr gesamtschuldnerisch für die Baufinanzierung haften?
1 Antwort
Sternschnuppe:
Schritt 1) Bank:
Klären, ob und zu welchen Bedingungen sie bereit ist, die Grundschuld nach Bildung von Wohnungseigentum aufzuteilen und den jeweiligen Eigentümer aus der persönlichen Schuldhaft der Forderung aus der anderen Wohnung zu entlassen.
Schritt 2) Architekt:
Prüfen lassen, ob die Abgeschlossenheit nach dem Wohnungseigentumsgesetz überhaupt gegeben ist. Grundsätzlich muss eine Wohnung von den im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteilen oder Flächen (Treppen,Gängen, Hausflur), von einem Nachbargrundstück oder von öffentlichen Verkehrswegen aus frei - ohne Berührung des Sondereigentums anderer - zugänglich sein.
Schritt 3) Architekt/Bauamt:
In vorhandene Bauzeichnungen vom Architekten die ETW im einzelnen farblich kennzeichnen und vom Bauamt genehmigen lassen.
Schritt 4) Notar
Teilung des Grundstücks und der Grundschuld protokollieren.
Empfehlung: Die Bauakte mit den seinerzeit genehmigten Plänen
und ggf. nachträglichen Änderungen stets parat halten.
Vielen, vielen Dank für diese hilfreiche Antwort!