Teilungserklärung nachräglich bei bestehendem Kredit?

1 Antwort

Sternschnuppe:

Schritt 1) Bank:

Klären, ob und zu welchen Bedingungen sie bereit ist, die Grundschuld nach Bildung von Wohnungseigentum aufzuteilen und den jeweiligen Eigentümer aus der persönlichen Schuldhaft der Forderung aus der anderen Wohnung zu entlassen.

Schritt 2)  Architekt:

Prüfen lassen, ob die Abgeschlossenheit nach dem Wohnungseigentumsgesetz überhaupt gegeben ist. Grundsätzlich muss eine Wohnung von den im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteilen oder Flächen (Treppen,Gängen, Hausflur), von einem Nachbargrundstück oder von öffentlichen Verkehrswegen aus frei - ohne Berührung des Sondereigentums anderer - zugänglich sein.

Schritt 3) Architekt/Bauamt:

In vorhandene Bauzeichnungen vom Architekten die ETW im einzelnen farblich kennzeichnen und vom Bauamt genehmigen lassen.

Schritt 4) Notar

Teilung des Grundstücks und der Grundschuld protokollieren.

Empfehlung: Die Bauakte mit den seinerzeit genehmigten Plänen
und ggf. nachträglichen Änderungen stets parat halten.


Sternschnuppe45 
Beitragsersteller
 22.01.2017, 00:05

Vielen, vielen Dank für diese hilfreiche Antwort!