Löschungsbewilligung der Bank nicht mehr auffindbar. Bank hat mehrfach fusioniert.?
Wir haben vor fast 30 Jahren einen Kredit aufgenommen und der Bank eine Grundschuld auf unser Haus eintragen lassen. Der Kredit ist schon seit 20 Jahren bezahlt, aber leider finden wir die Löschungsbewilligung nicht mehr. Die Bank hat inzwischen mehrfach den Besitzer gewechselt. Es geht um eine Erbsache. Kann man eine Löschung ohne Bewilligung beantragen? Oder den Betrag einfach als Grundschuld stehen lassen? Eine Urkunde haben wir nicht, nur die notarielle Eintragung des Notars. Was tun?
Was meinst du mit "mehrfach den Besitzer gewechselt"? Handelt es sich um eine Sparkasse, eine Genossenschaftsbank oder eine andere Geschäftsbank?
Eine Hypothekenbank, die u.a. auch von der Commerzbank übernommen wurde.
2 Antworten
silkpaint
Lösungsvorschlag
- Handelsregister einsehen (lassen) und den Rechtsnachfolger der Bank ermitteln,
- Rechtsnachfolger der Bank um Löschungsbewilligung ersuchen und Grundbuchauszug mitschicken.
Die Grundbuchbereinigjung sollte keinem anderen (z. B. Erben) zugemutet werden.
Im Falle einer Beleihung oder Veräusserung der Immobilie würde sich der Löschungszwang ohnehin neu stellen.
Ich habe da was gelesen, dass nach 30 Jahren nichts mehr gelöscht werden kann, stimmt das?
Wenn es für die Aufrechterhaltung einer Grundschuld keinen Grund gibt (die Bank müsste dazu ja einen aktuellen Kreditvertrag oder ähnliches vorweisen können), kann die Bank die Löschungsbewilligung nicht verwehren. Daher: fordere von der Bank die Zustimmung zur Löschung an und beantrage dann die Löschung der Grundschuld über den zuständigen Grundbuchnotar.
Unterlagen von seit über 20 Jahre erledigten Beleihungen dürften dem Nachfolgeinstitut nicht vorliegen. Um ihm die Nachforschung zu erleichtern hatte ich die Übersendung des Grundbuchauszuges vorgeschlagen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Erteilung einer Ersatzurkunde unter Verweis auf die Verjährung verweigert wird.
Die Höhe der Kosten beziffert das Institut.
Die Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen dürfte maximal 10 Jahre betragen. Für Dokumente zu Immobilien gelten 30 Jahre. Wenn also die Bank keinen Grund für eine Grundschuldeintragung vorweisen kann, ist diese auf Anforderung zu löschen.
Die Bank gibt es ja schon lange nicht mehr. Hat denn der Rechtsnachfolger noch Unterlagen? Was kann so eine nachträgliche Löschungsbewilligung kosten? Bin für jeden Hinweis dankbar.