Treppenhaus wurde gestrichen, wird das vom Vermieter bezahlt o. kommts auf die NK-Abrechnung?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Instandhaltungskosten für die Immobilie sind nicht umlagefähig auf die Nebenkosten - dafür zahlt der Mieter genau den Mietzins. Davon muss also ein Vermieter ein Dach erneuern lassen oder auch den Hausflur neu streichen lassen. Im Gegenzug kann er bei einer Erhöhung des Wohnwertes ( neue Fenster etc.) auch mehr Miete verlangen.

Ohne Ankündigung solche Renovierungsarbeiten durchzuführen ist vielleicht etwas unfreundlich aber in diesem Fall noch erlaubt, da ja das Mietobjekt fast ohne Einschränkungen genutzt werden kann, einmal abgesehen von der Geruchsbelästigung.

Das sind Kosten, die der Vermieter zu tragen hat. Es sei denn, es würde dazu etwas gesondertes im Mietvertrag stehen. Dann müsste das aber vorab besprochen werden. Ansonsten reine Vermietersache.


LittleArrow  28.10.2010, 02:25

Würde dies im Wohnungsmietvertrag stehen, wäre es unwirksam.