Muss die Renovierung in einer Nachbarwohnung schriftlich angekündigt werden, wenn sie mit Lärm verbunden ist und welche Ruhezeiten sind einzuhalten?
In der Wohnung über mir wird seit einiger Zeit ohne vorherige Ankündigung mit wechselndem Lärmlevel renoviert. Nachdem das bei uns im Haus in den letzten beiden Jahren bereits mehrmal der Fall war und in der Eigentümerversammlung wohl darum gebeten wurde, solche Arbeiten mindestens 14 Tage vorher schriftlich an zu kündigen (ich dachte sogar, das wäre vor geschrieben!?) liegen die Nerven inzwischen ziemlich blank, zumal unser Haus ziemlich hellhörig ist und ich größtenteils zu Hause arbeite.Leider ist mein Verhältnis zum Besitzer der besagten Wohnung ziemlich gestört, sodass ich auch wenig Lust (und aus vorherigen Erfahrungen mit ihm heraus auch keine Hoffnung habe, es mit ihm persönlich zu klären, was sonst meine erste Herangehensweise wäre. Gibt es außerdem Vorgaben zu Ruhezeiten (wohne in Berlin) und gibt es dabei Unterschiede, wer die Arbeiten durchführt z.B. ein Handwerker oder der Besitzer selber (was ich vermute, weil immer wieder Tage mit Pause dazwischen sind. Bin für jeden kleinen Hinweis dankbar!R
1 Antwort
Tagelange Pausen sind kein Hinweis darauf, dass der Besitzer das selbst macht. Dass nicht zwischendurch die Arbeit unterbrochen und laut telefoniert wird, wäre allerdings einer ;)
Leider muss ich dich enttäuschen. Es gibt keine Vorschriften, nach denen Handwerker nur nach vorheriger Ankündigung tätig werden dürfen und es gibt auch keine Vorschriften, nach denen Handwerker Ruhezeiten einzuhalten haben. Wäre auch absurd.
Ruhezeiten in der Hausordnung gelten nur für Nicht-Handwerker. Wenn einer also immer zur Unzeit bastelnd und selbst irgendwas lautes macht, könnte man sich auf Ruhezeiten, die in der Hausordnung geregelt sind, berufen.
Handwerker machen dagegen ihren Job und wenn du irgendein Projekt machen lässt, wirst du dich auch nicht von einem Nachbarn aufhalten lassen, der seine Ruhe möchte.