Schimmel in Wohnung - wie schnell muss der Vermieter die Renovierung einleiten?

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Hier liegt auch ein Fall für rückwirkende Mietminderung vor, da der Mangel bereits angemeldet wurde. Wie das geht, kannst Du der Antwort von Albatros in dieser Frage entnehmen: http://www.gutefrage.net/frage/miete-rueckwirkend-kuerzen. Aber Mietminderung beseitigt nicht die Gesundheitsgefährdung. Also kommt zusätzlich auch die Ersatzvornahme in Frage. Aber einen Grund für die Badezimmerrenovierung sehe ich nicht. Eine Renovierung ist wesentlich umfangreicher als eine Lüfterreparatur und punktuelle Schimmelfleckenbehandlung.

Unklar ist mir in der Beschreibung, was an der Lüftung kaputt ist und ob der Handwerker in der Wohnung auf den Defekt Zugriff hat. Einen Lüfterventilator, der in dem Badabzug eingebaut ist, könnte er problemlos erreichen, einen auf dem Dachboden (oder so) vielleicht nicht.

Wenn der Lüfter im Bad kaputt ist, dann besteht kein Grund, dem Vermieter eine lange Frist von 4 Wochen einzuräumen. Es muss auch keine langwierige Ursachenforschung betrieben werden. Angesichts des bereits entstandenen Schimmels besteht akute Gesundheitsgefährdung, so dass 1 - 2 Wochen reichen und dann selber die Lüfterreparatur beauftragt oder vorgenommen werden sollte.

Leider läßt Du uns völlig im unklaren darüber, wie lange der Zustand denn schon anhält. Wenn das letzten Freitag gemeldet wurde, dann braucht der Vermieter sicher noch nicht tätig geworden zu sein, war es vor einem Monat, dann wird es kritisch, war es vor einem Jahr, dann wird es hyperkritisch.

Ihr habt bei Schimmelbildung zum einen einen Mietminderungsanspruch, wobei der Umfang natürlich von Dauer und Ausmaß der Beeinträchtigung abhängt, wozu Ihr ebenfalls keine Angaben macht.

Sodann kann man den Vermieter auch unter Androhung einer angemessenen Frist zur Mangelbehebung auffordern und für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs die Ersatzvornahme androhen sowie durchführen. Angemessene Frist dürfte in diesem Fall 4 Wochen sein. Schickt die Aufforderung an den Vermieter per Einschreiben mit Rückschein, holt nach Fristablauf mindestens 2 Handwerkerangebote ein und vergebt den Auftrag an den billigsten. Die Auslagen verlangt Ihr von Euren Vermieter erstattet.

Fristen gibt es keine.

Aber man sollte den Vermieter nochmals kontaktieren und ihn auffordern wegen der Schimmelbildung umgehend die Instandsetzung zu veranlassen. Gleichzeitig würde ich ihm auch eine Frist von 1 Woche setzen - sollte in dieser Zeit die Reparatur nicht erfolgen - Diese Reparatur durchzuführen; mit der Maßgabe, falls in dieser Zeit nichts geschieht, dass dies seine Zustimmung bedeutet, dass auf seine Rechnung von Dir ein geeigneter Handwerker beauftragt wird.

Einen Lüfter zu wechseln ist eine Bagatellangelegenheit - denn die Abluftlleitungen sind genormt und die Angaben zur notwendigen Abluftleistung findet man auf dem Geäuse des defekten Lüfters beim Ausbau.