Spielplatz in EZW-Anlage: Müssen alle Eigentümer (z.B. Kinderlose) Spielplatzrenovierung bezahlen?
Wir wohnen in einer ETW-Anlage. Bei der letzten Eigentümerversammlung wurde beschlossen, dass der Spielplatz renoviert werden muss. Nun möchten einige ältere Ehepaare und auch Kinderlose sich daran nicht beteiligen. Ist doch Gemeinschaftseigentum! Könnte auch beschlossen werden, den Spielplatz wegzumachen?
1 Antwort
der Spielplatz gehört mit zum Gemeinschaftseigentum und wenn dieser von Anfang an vorhanden war, dann müssen auch Aufwendungen zum Erhalt von allen Miteigentümern getragen werden.
Genauso wie man sich am Unterhalt für einen Fahrstuhl beteiligen muss, selbst wenn man eine Wohneinheit im EG besitzt.
Leider werden allzuoft auch die Pflichten gegenüber der Eigentümergemeinschaft, die sich beim Besitz von Eigentumswohnungen ergeben, nicht ausreichend bedacht.