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(Klein-)Unternehmensgründung: UG oder GbR?

Hallo Liebe Finanz-Community,

kurzer Hintergrund:
Ich bin hauptberuflich IT-Ingenieur und arbeite eine normale 35h-Woche in einem großen Unternehmen. In meiner Freizeit spiele ich gerne am PC, zusammen mit ein paar Kollegen.

Vor etwas mehr als einer Woche habe ich aus einem Hobby heraus selbst angefangen, einen Spiele-Server zu hosten. Ich verwende dafür ein frei herunterladbares Framework, das ausdrücklich auch kommerziell nutzbar ist - was aber überhaupt nicht meine Intention war. Auf dieses Framework baut man dann weiter auf und zieht sich neue Funktionalitäten, Objekte, Gebäude und Ähnliches mit herein, manche davon kosten Geld. Ebenfalls kostet der Gameserver sowie die Domain für die Website natürlich auch Geld.

Einer meiner Kollegen hilft mir jetzt (freiwillig und unentgeltlich) bei dem ganzen Vorhaben. Er steckt im Endeffekt genauso viel Zeit und Liebe ins Projekt, wir programmieren sogar schon unsere eigenen Skripte und unser Server hebt sich schon jetzt durch einige Gegebenheiten vom Standard-Server ab.

Da einige der Leute, die schon mit dabei sind (ca. 30 momentan, einige mit freiwilliger Hilfe hier und da, manche nur interessehalber) unser Vorhaben unterstützen, haben sie Spenden getätigt. Wir reden hier über ca. 800€ in nur einem Monat, was ein Betrag ist, bei dem ich mir steuerliche Beratung gesucht habe. Solche Einkünfte auf dem Privatkonto zu haben und das damit zu vermischen, geht mir gewaltig gegen den Strich. Ich will das Ganze ordentlich und fair anmelden und meine Steuern zahlen. Außerdem soll mein Kollege mit gleichem Anteil an dem Vorhaben beteiligt werden.

Jetzt zur eigentlichen Frage:
Haltet ihr für das Vorhaben eine UG oder eine GbR als passender?

Eigentlich verfolgen wir ja keine Gewinnabsicht, wir bieten unseren Spielern keinerlei Vorteile durch ihre Zahlung (nicht mal eine Rolle auf unserem Server, alle Spenden sind vollkommen anonym). Ich sehe damit keine Nachhaltige Gewinnabsicht und um dann beim Notar die Unterschrift zu bekommen, müssten wir uns etwas in die Richtung Werbung schalten, Premium-Warteschlangen oder Ähnliches überlegen. Die frewilligen Spenden werden sicherlich nicht als Geschäftsmodell ausreichen.

Es sähe sicherlich anders aus, wenn wir den Game-Server als Projekt betrachten und ich z.B. nebenberuflich noch über das Unternehmen PCs repariere und zusammenstelle (worauf ich wirklich auch Lust habe), dann natürlich ordentlich mit Rechnungen und allem Drum und Dran. Genauso wenn ich über das Unternehmen Twitch-Streams abhalte und darüber per Abonnements und Spenden Geld generiere. Die Frage ist nur, wer dann Anspruch auf das Geld habe, wenn mein Kollege weiterhin nur am Game-Server arbeitet...

Klar ist, dass wir in der UG nur mit unseren Einlagen haften, bei der GbR mit allem. Ich bin hin- und hergerissen und weiß nicht so recht, was ich jetzt gründen soll. Einzelunternehmen ist vom Tisch, für ein Gehalt für meinen Kollegen reichen die Einnahmen nicht.. Habt ihr Empfehlungen? Steuerberaterin sagt UG..

Gbr, Gründung, Unternehmensgründung, UG
GbR in Auflösung - Gesellschafter will eingebrachte Gegenstände bezahlt bekommen?

Hallo an alle.

Ich bin derzeit tätig als Gesellschafter einer GbR (inkl mir sind wir 2 Gesellschafter) und habe meine Tätigkeit zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt. Nun sind wir bei der Erstellung eines Auflösungsvertrages.

Zum einen möchte mein GbR-Partner keinerlei Mühen bzgl der Auseinandersetzung anstreben- da die Kündigung von mir ausgeht und er nun meine Entscheidung zur Auflösung mittragen muss- schon das ist meiner Meinung nach nicht rechtens. Da ich aber die GbR unbedingt auflösen möchte, beschäftige ich mich nun allein mit der Abwicklung und versuche einen Vertrag dazu auf die Beine zu stellen.

Nun kam das Thema „Rückgabe privater Gegenstände, welche zur Verwendung in die GbR eingebracht wurden“ auf.

Mein GbR - Partner möchte nun z.b. für Werkzeuge, welche mal für die Realisierung eines Auftrages verwendet wurden... (seine Worte:

„Wir reden nicht von Bürostuhl oder Rollkontainer zur Ausübung der Geschäftstätigkeit sondern von Produktionsmitteln die unmittelbar zum Erzielen von Umsätzen benötigt wurden und nicht durch die Gesellschaft angeschafft wurden...“)

...daher also nicht extra gekauft werden mussten, eine „angemessene Entschädigung“ (in Form von Geld) haben - obwohl es dazu nirgends eine Nutzungsvereinbarung oder Ähnliches gibt.
Kann mir jemand sagen, ob das so richtig ist und ihm das zustehen würde und wenn ja in welcher Höhe wäre das? Bzw wie wird das ermittelt?
vielen Dank für eure Antworten!

Gbr
Fortführung GbR in Deutschland trotz Wohnsitz & Beschäftigung im Ausland?

Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand helfen: 

Meine Freundin und ich leben bisher in Hamburg gelebt. Wir wollen nun beruflich bedingt nach Irland umziehen und werden dort gemeldet, versichert und beide angestellt sein. In Deutschland wären wir dann nicht mehr gemeldet und nur zu Besuch.

Neben unseren bisherigen Hauptjobs haben wir in Deutschland noch einen Onlinehandel in Nebentätigkeit als GbR geführt. Es handelt sich um ein Dropshipping-Modell: Website, Marketing und Vertrieb durch uns, Fertigung in und Versand innerhalb Deutschlands durch Dritte.

Eigentlich müssten wir dafür nun wohl ein Unternehmen in Irland angemelden, wobei Fertigung und Versand in Deutschland bleiben. Wir wollen jedoch nur 1-1,5 Jahre hier bleiben und müssten dann alles zurück ummelden. Hinzu kommt, dass wir evtl. nochmals das Land wechseln, bevor es nach Deutschland zurück geht, und die gesamte Ummeldung von vorne losginge.

Daher:

1) Ist es unter irgendwelchen Umständen möglich, die GbR trotz Auslandswohnsitz in Deutschland fortzuführen (ohne dt. Wohnsitz)? 

2) Wenn es möglich ist, greift hier vermutlich die beschränkte Steuerpflicht, richtig? Was gibt es hier weiter zu beachten?

3) Weiterführung mit Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland? Sofern ich richtig informiert bin ist dies nicht möglich, da wir uns dauerhaft dort nicht aufhalten. 

4) Alternativ, gibt es andere Möglichkeiten? Ich habe gesehen, dass Kapitalgesellschaften möglich sind, wobei ich dies wenn möglich umgehen würde. 

5) Habt ihr sonstige Hinweise oder Ideen, wie dies zu lösen wäre?

doppelbesteuerungsabkommen, Gbr
Kann ich durch Verluste mit einer eigens gegründeten GbR Einkommenssteuer/Lohnsteuer geltend machen?

Verluste aus GBR mit Einkommenssteuer verrechnen

Hallo Zusammen, ich bin 25 und habe meine letzten Steuererklärungen von einem Steuerhilfsverein machen lassen. Dieses Jahr habe ich mich viel mit dem Thema beschäftigt und möchte jetzt selbst aktiv werden.Über einen meiner Professoren wurde mir kund getan, dass man auch bei der Steuererklärung kreativ sein kann. Ich habe für meinen Großvater Letzt ein Konzept für einen Familienpool entworfen, damit er seine Immobilien bündeln und unter Berücksichtigung der Erbschaftssteuer besser weitergeben kann. Dabei kam ich auf eine Idee. Hierzu bitte keine Kommentare bezüglich Moral. Falls jmd. hier Ahnung bezüglich der rechtlichen Machbarkeit meiner Idee hat bitte ich einfach nur um fachliches Feedback. Mein Plan: Mein Opa gründet eine GbR oder GmbH zur Immobilienverwaltung. ( Sein Steuerberater würde in den ersten Jahren die Buchhaltung übernehmen (bin mir über die Rechte und Pflichten der jeweiligen Gewerbeformen bewusst)) Ich würde ihm in Zukunft dabei unterstützen seine 5 Häuser mit insgesamt 12 Mietwohnungen zu vermieten ( Anzeigen schalten usw.) Kann ich hierzu eine GbR gründen, mit der ich eine seiner Wohnungen miete. Die Miete würde ungefähr die Höhe meiner Einkommenssteuerabgaben meines jetzigen Jobs betragen. Da meine Consulting GbR nur "bezahlt" wird wenn ich Mieter vermittle, was bei nur 12 Wohnungen und Langzeitmietern seltenst vorkommt, mache ich jeden Monat die Miete mit meiner GbR Verlust. Seine GbR muss auf meine Mietgewinne nur 15 % Körperschaftssteuer zahlen. Die restlichen 85% legt er in Rücklagen für die GbR an und unter der Hand ist vereinbart, dass ich mein Geld im Erbfall gesondert vererbt bekomme. Ich zahle damit zwar jeden Monat ca 400€ miete an ihn, könnte diese aber über meine Steuererklärung und die Verluste meiner GbR geltend machen und 85% meiner Mietzahlungen werden sicher für mich aufbewahrt. Einziger Verliere hier = Das Finanzamt von denen ich meine Einkommenssteuer zurück verlange. Ist das rechtlich machbar? Gibt es noch andere Ideen für mein Szenario um künstliche Werbungskosten zu erzeugen? Vielen Dank für eure Hilfe

Sparen, einkommensteuer, Gbr
GbR - Geschäftsführer - Gewinnverteilung

Hallo, eigentlich war lt. unserem StB alles klar. 2 gründen eine GbR, einer wird Geschäftsführer, der andere Stellvertreter. Gewinnverteilung wie folgt: jeder bekommt seinen erwirtschafteten Gewinn (wobei ein Stundenhonorar festgelegt wird). Vom Rest erhält der Geschäftsführer 10% , es wird Gehalt für Angestellte gezahlt, Büromaterial etc. und der Rest wird 50:50 geteilt. Jetzt sagt unser Bankmensch, dass bei 2 Gesellschaftern beide als Geschäftsführer fungieren müssen???? Und bei der Gewinnverteilung wäre es so, dass eben nicht jeder die Hälfte bekommt, sondern der GF mehr. Es ist wichtig für unsere GbR, dass jeder Gesellschafter die Hälfte der Personalkosten trägt, d.h. die anteilige Höhe des Gehalts muss mindestens 460 € betragen, damit keine Scheinselbständigkeit unterstellt werden kann. Was der einzelne im Monat erwirtschaftet kann gleich sein, wird aber in der Regel unterschiedlich hoch werden. Das hat aber jetzt nichts mit der tatsächlichen Gewinnverteilung nach Abzug der Vorabvergütung, Personalkosten, Bürokosten zu tun, oder?

Kann auch gern ein Beispiel nennen.

Gesamteinnahme pro Monat: 13.000 € davon erhält Ges. 1 = 5000 € und Ges. 2 = 4000 € jeweils für seine selbst erwirtschaftete Leistung. Verbleiben 4000 €. Davon ab: 920 € Gehalt und 1300 € für Geschäftsführer. Verbleiben 1280 € abzügl. ggf. Bürokosten von 280 € = 1000 €/Monat x 12 Monate = 12.000 : 2 = 6000 € am Jahresende zusätzlich für jeden Gesellschafter.

Nach Meinung unseres StB sind damit alle Kosten 50:50 geteilt und der Gewinn auch.

Unser StB hat gesagt, dass die zusätzliche Vergütung, die der GF erhält, in die Betriebsausgaben fällt und der tatsächliche Gewinn nach Abzug der Betriebskosten ausschlaggend ist und dieser wird ja hälftig geteilt.

Unser Bankmensch sagt, das wäre falsch.

Dankbar für eure Einschätzung.

Gbr, Betriebsausgaben, Geschäftsführer

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