Gbr und Vollzeitjob zur gleichen Zeit?
Meine Frau möchte an einigen Online-IT-Projekten arbeiten und wir möchten eine Gbr anmelden. Das erwartete monatliche Einkommen würde im Durchschnitt maximal 1000€ betragen. Ich bin gesetzlich bei der AOK versichert und meine Frau ist derzeit arbeitslos und bei mir familienversichert.
Meine Fragen sind:
1. Dürfen wir als Paar eine Gbr für IT-Projekte anmelden?
2. Wie kann ich 10% Gesellschafter und meine Frau 90% Gesellschafterin werden?
3. Ich zahle bereits Sozialbeiträge RV, KV etc. mit meiner Vollzeitstelle. Muss ich diese noch einmal gesondert von den Einkünften aus meinem 10%igen Anteil an der Gbr zahlen? Gibt es einen Höchstbetrag, unter dem ich nichts zusätzlich zahlen muss?
4. Da es sich bei Gbr um ein Kleinunternehmen handelt, müssen wir unter 24.500 € jährlich keine weiteren Steuern zahlen.
Wie zahlen wir die Einkommenssteuer in Gbr? am Ende eines jeden Jahres oder monatlich?
Vielen Dank
1 Antwort
- ja
- per Gesellschaftsvertrag, muss halt so vereinbart werden. Deine Frau kann dann aber nicht mehr bei dir versichert sein, da die eigenen Einkünfte zu hoch sind.
- Solange es Nebenerwerb ist, dürfte da nichts passieren, für Details und Grenzen die Krankenkasse befragen
- keine USt, keine GewSt, sehr wohl Einkommensteuer, soweit positive Einkünfte. Diese werden mit der Einkommensteuererklärung ermittelt. Im Ergebnis führt das zu einer Steuernachzahlung und evtl. zu Vorauszahlungen in Folgejahren.
Wollt ihr nun eine GbR oder zwei Einzelunternehmen?
IT-Projekte: Ist das nicht freiberuflich? Oder brauchts dafür keine besondere Vorbildung und ihr macht Allerweltskram ohne besondere Eigenleistung? Dann ist Gewerbebetrieb. Wenns dafür keinen in kfm. Art und Weise eingerichtetetn Geschäftsbetrieb braucht, ist man kein Kaufmann und nicht eintragungspflichtig.
Müssen wir zuerst unser eigenes Einzelunternehmen anmelden, eines für mich und eines für meine Frau, und können wir dann eine Gbr anmelden? oder können wir direkt eine Gbr anmelden?
Zweite Frage: Als Kleinunternehmen müssen wir uns für IT-Projekte, die wir online durchführen, nicht ins Handelsregister eintragen lassen, richtig?
Vielen Dank!