Privatentnahme und -einlage bei GbR mit 2 Gesellschafter?
Mein Kollege und ich haben Mitte 2019 eine GbR gegründet.
Beispiel:
GbR schreibt Rechnung von 1000€. Person A tätigt Privatentnahme von 1000€. Person B tätigt Privateinlage von 750€.
Wenn das der einzige Cash-Flow für dieses Jahr wäre, müsste der Gewinn jetzt bei 250€ liegen, richtig?
Wie schaut es in diesem Fall mit der Einkommensteuer aus, die ja, soweit ich weiß, auf beide Gesellschafter aufgeteilt wird? Funktioniert das 50:50 oder je nachdem was entnommen bzw. eingelegt wurde? Wie viel Steuer muss in diesem Fall i.d.R. Person A zahlen und wie viel Person B?
2 Antworten
Da nichts über Kosten geschildert ist, liegt der Gewinn bei 1.000,- Euro.
Auf dem Konto (oder in der Kasse) sind 750,- Euro.
Im Normalfall hat jeder der beiden 500,- Euro zu versteuern. Wieviel Steuer das ausmacht, hängt davon ab, was die beiden sonst noch jeweils an Einkünften haben.
Entnahmen und Einlagen sind nicht erfolgswirksam.
Das ist ein neuer Sachverhalt. Der Laptop wird natürlich abgeschrieben und die Abschreibung mindert den Gewinn. Das stand nicht im Sachverhalt.
Da wäre nur zu klären, ob der Laptop Sonderbetriebsvermögen ist und damit die Abschreibung nur Deinen Gewinnanteil mindert.
Jetzt ist höchste Eisenbahn für einen Steuerberater - sonst ist die Firma bald Geschichte.
Haben einen Steuerberater, wollte mich nur privat ein bisschen erkundigen.
Deine Antwort hat genau so wenig gebracht.
Vielen Dank! Also lindert mein Laptop, welchen ich privat gekauft habe und nun auf die Firma überschreibe, nicht den Gewinn, bzw. zählt nicht als Kosten?