Fortführung GbR in Deutschland trotz Wohnsitz & Beschäftigung im Ausland?
Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand helfen:
Meine Freundin und ich leben bisher in Hamburg gelebt. Wir wollen nun beruflich bedingt nach Irland umziehen und werden dort gemeldet, versichert und beide angestellt sein. In Deutschland wären wir dann nicht mehr gemeldet und nur zu Besuch.
Neben unseren bisherigen Hauptjobs haben wir in Deutschland noch einen Onlinehandel in Nebentätigkeit als GbR geführt. Es handelt sich um ein Dropshipping-Modell: Website, Marketing und Vertrieb durch uns, Fertigung in und Versand innerhalb Deutschlands durch Dritte.
Eigentlich müssten wir dafür nun wohl ein Unternehmen in Irland angemelden, wobei Fertigung und Versand in Deutschland bleiben. Wir wollen jedoch nur 1-1,5 Jahre hier bleiben und müssten dann alles zurück ummelden. Hinzu kommt, dass wir evtl. nochmals das Land wechseln, bevor es nach Deutschland zurück geht, und die gesamte Ummeldung von vorne losginge.
Daher:
1) Ist es unter irgendwelchen Umständen möglich, die GbR trotz Auslandswohnsitz in Deutschland fortzuführen (ohne dt. Wohnsitz)?
2) Wenn es möglich ist, greift hier vermutlich die beschränkte Steuerpflicht, richtig? Was gibt es hier weiter zu beachten?
3) Weiterführung mit Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland? Sofern ich richtig informiert bin ist dies nicht möglich, da wir uns dauerhaft dort nicht aufhalten.
4) Alternativ, gibt es andere Möglichkeiten? Ich habe gesehen, dass Kapitalgesellschaften möglich sind, wobei ich dies wenn möglich umgehen würde.
5) Habt ihr sonstige Hinweise oder Ideen, wie dies zu lösen wäre?
1 Antwort
z.B. kann unser Logistikanbieter ... keine Rechnung auf ausländische Firmen ausstellen
- Warum nicht?
- Rechnungen wofür?
Natürlich kann eine im Inland tätige Gesellschaft auch Gesellschafter haben, die im Ausland ansässig sind, das hat auf die Gesellschaft selbst ja erst mal keinen Einfluss.
Die Frage hier ist jedoch, wo die Gesellschaft überhaupt tätig ist. Ich habe das Geschäftsmodell nicht verstanden (wozu muss man Drops verschiffen?). Gibt es denn in Deutschland eine Betriebsstätte?
Für die Umsatzsteuer ist der Sitz der Gesellschaft erst an zweiter Stelle entscheidend. Zunächst muss geklärt werden, welche Leistungen erbracht werden, damit man den Ort der Leistung und die daraus resultierenden Rechtsfolgen bestimmt werden können.