Kleingewerbe in GbR umwandeln?
Hallo Zusammen,
ich habe letzte Wochen ein Kleingewerbe beim Amt beantragt und habe noch nicht den Fragebogen zur Steuererfassung ausgefüllt, weil ich mich entschieden habe doch mit einem Freund eine GbR zu gründen. Meine Frage:
- Kann ich meinen Kleingewerbeschein in eine GbR umwandeln oder
- muss ich das Gewerbe abmelden und ein neues für die GbR erstellen?
- Falls 1 geht, soll ich noch warten mit dem Fragebogen bis ich das Gewerbe umgewandelt habe, nicht das ich es jetzt ausfülle und dann nochmal ausfüllen muss wegen der GbR oder
- muss dann nur ein Fragebogen für die GbR ausgefüllt werden unabhängig der Anzahl der Gesellschafter
- Bei der Anmeldung, wie wichtig ist das Feld wird das Gewerbe vorerst als Nebengewerbe betrieben bzw. was genau bedeutet das.
- Darf ich ein Phantasienamen nutzen zb XYZ Mustermann Meier Gbr und muss ich den dann auch so anmelden beim Gerwebeamt/ Finanzamt oder nur mit den Namen der Gesellschafter Musterman Meier Gbr
Vielen Dank:)
1 Antwort
- Du kannst Deine Gewerbeanmeldung nicht auf GbR ändern
- Die GbR ist ein neues Gewerbe von x und Y
- Du/Ihr kannst/könnt den Fragebogen ja gleich für die GbR ausfüllen
- ja, Gewerbetreibende ist ja die GbR, es stehen ja die Daten von Euch beiden als Gesellschafter drin.
- Die Frage Gewerbe als Nebenerwerb, oder als Haupterwerb hat auf die Besteuerung keinen Einfluss, das wird im Fragebogen des Finanzamts auch nicht gefragt, es interessiert nur das Gewerbeamt.
- Der Name der GbR ist Mustermann und Meier GbR, Ihr könnt als Werbebezeichnung "Perfekte Rahmen Brüder" dazu setzen, wenn ihr z. B. Bilderrahmen macht.
Nebengewerbe, Hauptgewerbe ist nur für ie Statistik interessant.
Kleinunternehmerregelung bezieht sich auf den Umsatz (im ersten Jahr geschätzt, dann Vorjahr).
Ich betreibe meinen Beruf nur noch als "Nebenbetrieb" weil ich Rentner bin, mache aber über 22.000,- Umsatz, kann kein Kleinunternehmer sein. Eine der es Hauptberuflich macht, könnte unter 22.000,- liegen.
Hat also nichts mit der Anmeldung zu tun.
Ja, das mit dem Namen im Impressum reicht.
Und ja, alle Namen müssen bei der GbR genannt werden.
Vielen lieben Dank für die hilfreichen antworten:)
Danke für Ihre Antwort,
also muss ich ein neues Gewerbe anmelden und das alte abmelden.
Wenn ich angebe es soll vorerst als Nebengewerbe agieren, hat das nichts zu tun mit der Kleinunternehmerregelung?
Auf einer Homepage oder Briefkopf kann ich ein Logo benutzen mit dem Titel „Perfekte Rahmen Brüder“ und im Impressum und irgendwo auf der Rechnung dazu angeben Mustermann und Maier GbR.
Wie schreibe ich das bei 3 Gesellschaftern hin, sprich Musterman, Maier und Schmidt GbR?