Hallo,

meine Schwester und ich möchten eine GbR gründen. Damit möchten wir vornehmlich handeln und einen Online Shop betreiben. Die Gewinne daraus sollen unter uns beiden jeweils zur Hälfte geteilt werden.

Nun möchten wir aber auch gegebenenfalls (eher sporadisch) auch mal eine eigene Rechnung schreiben können. Sprich, wenn einer von uns beiden z.B. einen Auftrag bekommt und diesen alleine bearbeitet, dann möchten wir, dass die Gewinne daraus auch nur der Person zustehen. Solche Aufträge würden nicht direkt den Kern unseres gemeinsamen Handelns als GbR betreffen, aber noch vom Geschäftszweck abgedeckt sein.

Es wäre natürlich möglich, dass sich jeder von uns für solche Zwecke noch mal selbst als Einzelunternehmer anmeldet. Da aber solche Fälle eher selten und unregelmäßig eintreten werden, möchten wir es gerne in der GbR abwickeln.

Nun zur eigentlichen Frage: Ist es möglich, dass wir Gewinne aus solchen Aufträgen dem Gesellschafter zuordnen können? Also könnte man z.B. in den Gesellschaftervertrag schreiben, dass Gewinne 50:50 geteilt werden, außer Gewinne aus speziellen Bereichen/Aufträgen?