Hallo, eigentlich war lt. unserem StB alles klar. 2 gründen eine GbR, einer wird Geschäftsführer, der andere Stellvertreter. Gewinnverteilung wie folgt: jeder bekommt seinen erwirtschafteten Gewinn (wobei ein Stundenhonorar festgelegt wird). Vom Rest erhält der Geschäftsführer 10% , es wird Gehalt für Angestellte gezahlt, Büromaterial etc. und der Rest wird 50:50 geteilt. Jetzt sagt unser Bankmensch, dass bei 2 Gesellschaftern beide als Geschäftsführer fungieren müssen???? Und bei der Gewinnverteilung wäre es so, dass eben nicht jeder die Hälfte bekommt, sondern der GF mehr. Es ist wichtig für unsere GbR, dass jeder Gesellschafter die Hälfte der Personalkosten trägt, d.h. die anteilige Höhe des Gehalts muss mindestens 460 € betragen, damit keine Scheinselbständigkeit unterstellt werden kann. Was der einzelne im Monat erwirtschaftet kann gleich sein, wird aber in der Regel unterschiedlich hoch werden. Das hat aber jetzt nichts mit der tatsächlichen Gewinnverteilung nach Abzug der Vorabvergütung, Personalkosten, Bürokosten zu tun, oder?
Kann auch gern ein Beispiel nennen.
Gesamteinnahme pro Monat: 13.000 € davon erhält Ges. 1 = 5000 € und Ges. 2 = 4000 € jeweils für seine selbst erwirtschaftete Leistung. Verbleiben 4000 €. Davon ab: 920 € Gehalt und 1300 € für Geschäftsführer. Verbleiben 1280 € abzügl. ggf. Bürokosten von 280 € = 1000 €/Monat x 12 Monate = 12.000 : 2 = 6000 € am Jahresende zusätzlich für jeden Gesellschafter.
Nach Meinung unseres StB sind damit alle Kosten 50:50 geteilt und der Gewinn auch.
Unser StB hat gesagt, dass die zusätzliche Vergütung, die der GF erhält, in die Betriebsausgaben fällt und der tatsächliche Gewinn nach Abzug der Betriebskosten ausschlaggend ist und dieser wird ja hälftig geteilt.
Unser Bankmensch sagt, das wäre falsch.
Dankbar für eure Einschätzung.