Mein Kollege und ich haben Mitte 2019 eine GbR gegründet.

Beispiel:
GbR schreibt Rechnung von 1000€. Person A tätigt Privatentnahme von 1000€. Person B tätigt Privateinlage von 750€.

Wenn das der einzige Cash-Flow für dieses Jahr wäre, müsste der Gewinn jetzt bei 250€ liegen, richtig?

Wie schaut es in diesem Fall mit der Einkommensteuer aus, die ja, soweit ich weiß, auf beide Gesellschafter aufgeteilt wird? Funktioniert das 50:50 oder je nachdem was entnommen bzw. eingelegt wurde? Wie viel Steuer muss in diesem Fall i.d.R. Person A zahlen und wie viel Person B?