Wie mache ich meine Werbungskosten in der Steuererklärung geltend, wenn ich in einem Jahr sowohl Masterstudent als auch Arbeitnehmer war?

1 Antwort

Die bekommt man nicht zusätzlich. Es wird für jeden AN ein Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 € berücksichtigt, dieser ist bei der Ermittlung der Lohnsteuer bereits eingepreist. Hat man MEHR als 1000 € Werbungskosten, erklärt man die, dann wirkt sich der übersteigende Betrag zusätzlich aus.