Berufsfremdes Fernstudium von der Steuer absetzen?
Ich arbeite zur Zeit nebenberuflich als Übungsleiter tätig und betreue Veranstaltungen mit Kindern.
Hauptberuflich mache ich etwas komplett anderes. Nun denke ich über ein Fernstudium im Bereich Umweltpädagogik nach.
Meines Wissens nach sind solche Weiterbildungen nur steuerlich absetzbar, wenn sie mit dem Hauptberuf in Verbindung stehen. Aber wie ist dies in meinem Fall, da ich ja bereits eine Nebentätigkeit im betreffenden Feld habe und dort die Weiterbildung benötige.
Danke für eine Einschätzung!
1 Antwort
Das bedarf keiner Einschätzung, sondern man muss nur den Paragraphen kennen:
§ 10, Abs. 1 Nr. 7 EStG, Ausbildungskosten in einem nichtausgeübten Beruf:
Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu 6 000 Euro im Kalenderjahr. 2Bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 erfüllen, gilt Satz 1 für jeden Ehegatten. 3Zu den Aufwendungen im Sinne des Satzes 1 gehören auch Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung. 4§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b sowie § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5, Absatz 2, 4 Satz 8 und Absatz 4a sind bei der Ermittlung der Aufwendungen anzuwenden.
Es könnte trotzdem Probleme geben das extra abzuziehen, wenn man den Zusammenhang mit der Kinderbetreuung herstellt, denn dann würde es mit der Übungsleiterpauschale verrechnet.
Ich würde mich auf den Standpunkt stellen, dass es sich um ein anderes Berufsfeld handelt.