Steuererklärung Mann arbeitet Frau studiert?
Hallo zusammen,
ich habe vielleicht eine etwas komplexierte Frage.
Meine Frau studiert aktuell an der Universität. Dies ist ihr erstes bzw. zweites Studium je nachdem wie das Finanzamt, dieses entscheidet. Sie hat schonmal in Russland ein Studium abgeschlossen und lebt aktuell seit ca. August 2018 in Deutschland und hat hier in erstes Studium (in Deutschland erstes Studium) begonnen.
Sie hat hier in Deutschland nur Sprachkurse und einen DSH-Kurs besucht, sonst nichts. Bis jetzt auch nicht gearbeitet, weder Minijob noch sonst wie.
Da wir zusammenveranlagt werden bzw. sind, kann ich ja ihre Studiengebühren und Fachbücher etc. alles was sie für das Studium benötigt absetzen.
Laut meinen Recherchen im Internet werden diese Ausgaben als Werbungskosten eingetragen, aber beim Zweitstudium sind es Sonderausgaben.
Wie sieht der Fall jetzt hier aus, sind es jetzt in diesem Fall Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Und wie sieht es mit einem Tablet aus, welches meine Frau und ich beide ungefähr gleich nutzen. Ich für meine Meisterschule und Sie für das Studium?
Die Anlage N wird ja für beide einzeln ausgefüllt.
Vielen Dank
2 Antworten
Leider schreibst Du nichts über die Höhe der Studienkosten bei Deiner Frau.
Das Tablet würde ich schon mal nur bei Dir abziehen.
Wenn die Kosten Deiner Frau unter 6.000,- pro Jahr sind, ist es völlig egal, ob als Werbungskosten, oder Sonderausgaben.
Der Posten Werbungskosten bringt nur dann einen entscheidenden Vorteil, wenn man damit einen Vortragsfähigen Verlust erwirtschaftet.
Aber um diese Dinge zu überlegen bräuchte man eben die Zahlen. Dein Bruttogehalt pro Jahr, Deine Werbungskosten durch Arbeit und Meisterschule und die Studienkosten Deiner Frau.
So kann ich nur sagen, dass das, was ich oben geschrieben habe zu 90 % stimmen wird.
Gut, das dreht den Sachverhalt. Warum willst Du die Hälfte vom Tablet bei Dir abziehen, wenn Du sowieso denkst nicht über die 1.000,- Euro zu kommen? Hast Du an Fahrtkosten, Kontogebühren, Arbeitskleidung, sonstige Kosten aus dem Beruf gedacht?
Dann alles bei Deiner Frau, aber bei den relativ geringen kosten ist wirklich egal ob Sonderausgaben, oder Werbungskosten.
Ich fahre zur Arbeit 8km hin und 8km zurück. Kontogebühren und Arbeitskleidung wird mir bezahlt bzw. gestellt, sowie gewaschen. Die einzigen Ausgaben meiner Meinung nach sind die Fahrtkosten, aber Sie haben mir schon recht viel geholfen vielen Dank! :)
Ist das erste "Studium" in Russland als Ausbildung anerkannt? Sie wird das ja sicher irgendwo vorgelegt haben zur Beurteilung. Da steht dann auch drauf, ob das wirklich einer abgeschlossenen Ausbildung in Deutschland gleichwertig ist oder ob es nur eine Befähigung z.B. für ein Studium hier in Deutschland ist. Davon hängt ab, ob es Werbungskosten oder Sonderausgaben sind.
Im Übrigen setzt nicht du ihre Werbungskosten ab, sondern sie ihre. Eine Zusammenveranlagung bedeutet nicht, dass einer der Steuerpflichtigen aufhört zu existieren.
Also hier in Deutschland wurde ich Studium nur als "Hochschulzugangsberechtigung von den Universitäten anerkannt". Sie hatte aber nicht die Möglichkeit mit diesem Studium aus Russland ein Masterstudiengang zu besuchen, dass ist dann höchstwahrscheinlich auch der Unterschied.
Hallo wfwbinder, also die Studienkosten belaufen sich im Jahr auf ca. 700€ plus Literatur und Schreibutensilien auf ca. 200€ im Jahr.
Mein Meister kostet ca. 6000€. 50% werden vom "Aufstiegs-BAföG" bezahlt und abzügl. 50% auf die Restsumme bei bestandener Prüfung. Somit bleiben ca. nur noch 1500€ übrig.
Meine Bruttogehalt liegt bei ca. 50.000€ im Jahr.
Werbungskosten durch meine Arbeit entstehen kaum welche. Da habe ich davor die Pauschale benutzt.