Hallo in die Runde,
ich bin seit mehr als 10 Jahren Eigentümer von zwei Eigentumswohnungen, die ich nicht selber bewohne.
Wohnung Nr. 1 steht seit einem Jahr leer, wird aber aktuell, seit Oktober 2023 pö a pö renoviert. Sie soll etwa Mai 2024 vermietet werden. Die Wohnung Nr. 2 ist vermietet, muss aber dringend auch renoviert werden. Eine Selbstnutzung soll auch in Zukunft nicht erfolgen.
2024 muss soll das Dach neu gedeckt werden. Die Kosten belaufen sich pro Wohnung auf ca. 30.000 €.
Folgende Fragen tauchen nun auf:
- Kann ich die Renovierungskosten Wohnung Nr. 1 von 2023 in der Steuererklärung für 2023 in Anlage V geltend machen, obwohl ich noch keine Mieteinnahmen für diese Wohnung erziehlt habe?
- Kann ich die weiteren Renovierungskosten für Wohnung 1 und die Renovierungskosten Wohnung 2 in der Anlage V in der Erklärung für 2024 geltend machen?
- Wie kann ich die Kosten für die Dacherneuerung steuerlich absetzen?
Nach meinem Kenntnisstand wird das wahrscheinlich alles möglich sein. Ich würde also eine Steuererstattung für 2023 und später auch für 2024 erhalten.
Was ist aber, wenn ich eine der beiden Wohnungen oder sogar beide z.B. 2025 verkaufe? Muss ich dann die Steuererstattungen, ggf. anteilmäßig, zurückzahlen?
Vielen Dank für das Durchlesen.