Youtube Einnahmen trotz Hartz 4?
Hallo, ich beziehe Hartz 4 bzw Arbeitslosengeld 2 und ich habe einen Youtube Kanal seit ein paar Monaten, allerdings habe ich bis dato damit noch kein Geld verdient sondern erst seit Ende letzten Monats. Nicht besonders viel (180€) meine Frage jetzt da ich einen neuen Bewilligungsantrag gestellt habe und meine Leistungen bewilligt worden sind. Das Amt möchte jetzt meine Kontoauszüge sehen und ich werde diese morgen einreichen. Dort sind dann die Youtube Einnahmen zu sehen, was erwartet mich nun? Wird mir etwas abgezogen von den Einnahmen? Habe ich mich strafbar gemacht weil ich es nicht sofort gemeldet habe? Ich habe absolut keine Erfahrung mit sowas und bitte deshalb um Hilfe da ich wirklich sehr Angst habe was mich erwartet.
3 Antworten
bei jedem Bewilligungsantrag musst du unterschreiben...und musst zb eintragen, ob sich in deinem Haushalt Änderungen bezüglich Haushaltsbewohner etwas geändert hat.
Davor sind 2 Seiten blablabla...und da wird auch hingewiesen, was ein unrichtige Angabe gesetzlich bedeutet... Paragraphen stehen da in dem Schreiben mit drin, du musst halt nur googeln... was der Verstoss gegen die "Mangelnde Mitwirkungspflicht" bedeutet.
Die Paragraphen da erspare ich mir...steht da ja genau drin.
Fakt ist, das auf deinen Kontoauszügen nur Minusbeträge ausser eben dem Eingangsplus deines H4 Betrages auftauchen sollte.
Ich gehe schonmal davon aus, das dir in den nächsten tagen eine persönliche Einladung ins Haus flattert, wie du den Plusbetrag da kommentierst ggü dem Sachbearbeiter, das kann dir hier niemand sagen... das musst du selber wissen.
Ich werde mich hüten hier Tips zu geben... wie man das im Vorhinein vermeidest...das die Beträge auf dein Konto eingehen...
Melde diese Einkünfte nach - dann dürfte ob der Kürze des Einkommens ( seit einem Monat ) vermutlich nichts weiter geschehen.
Von der Berechnung her gilt folgendes - von diesem Einkommen bleiben monatlich 100 Euro anrechnungsfrei ... vom Betrag darüber hinaus ( bis zu 1000 Euro ) weitere 20 % - der Rest würde dann auf Deinen Bedarf angerechnet werden.
Wenn das erst seit letzten Monat so ist, dass Du da Einnahmen hast, wirst Du nicht bestraft. Das ist kein Problem.
Aber Du musst die Einnahmen beim Amt jetzt angeben. Bis 100 Euro pro Monat werden nicht angerechnet, nur wenn Du mehr als 100 Euro einnimmst.
Ich würde dem Sachbearbeiter einfach mitteilen, wie es ist: Dass Du seit mehreren Monaten bei yt angemeldet bist, aber erst seit letztem Monat was eingegangen ist.