Umsatzsteuerbefreiung Notarzt (Steuern)?
Liebe Community, ich bitte euch um Hilfe! Ich bin vollzeit als Arzt in einer Klinik angestellt. Nebenbei unterstütze ich den Rettungsdienst der hiesigen Stadt als Honorar-Notarzt für 24h Dienste. Vertrglich (bei der Stadt) musste ich dort den passus: "Umsatzsteuerbefreiung Gemäß §4 Umsatzsteuergesetz liegt vor" unterschreiben. Was bedeutet das nun für mich? Darf ich nun nicht mehr als 22T pro Jahr mit meinen Honorar Diensten verdienen oder zählt diese Grenze nicht, da ja laut dem o.g. Paragraf “ [...] ärztliche Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit". Ganz herzlichen Dank!!
2 Antworten
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html
in einem der Unterpunkte dieses Paragraphen steht, dass diese Dienstleistung umsatzsteuerbefreit ist.
Sprich Deine Honorarrechnungen sind ohne Ausweisung einer MWSt. zu stellen - das hat aber logischerweise nichts mit der Inanspruchnahme der Kleingewerberegelung zu tun, denn Du bist in Ausübung einer solchen Tätigkeit kein (Klein-)Gewerbetreibender.
Du beantwortest Dir doch die Frage bereits selbst!!!
"da ja laut dem o.g. Paragraf “ [...] ärztliche Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit". Ganz herzlichen Dank!!"
Das hat mit der Kleinunternehmer-Regelung nichts zu tun!