Umsatzsteuerbefreiung Notarzt (Steuern)?

2 Antworten

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html

in einem der Unterpunkte dieses Paragraphen steht, dass diese Dienstleistung umsatzsteuerbefreit ist.

Sprich Deine Honorarrechnungen sind ohne Ausweisung einer MWSt. zu stellen - das hat aber logischerweise nichts mit der Inanspruchnahme der Kleingewerberegelung zu tun, denn Du bist in Ausübung einer solchen Tätigkeit kein (Klein-)Gewerbetreibender.


onnEVier245  07.10.2021, 08:28

Er ist auch ansonsten kein Gewerbetreibender.

Du beantwortest Dir doch die Frage bereits selbst!!!

"da ja laut dem o.g. Paragraf “ [...] ärztliche Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit". Ganz herzlichen Dank!!"

Das hat mit der Kleinunternehmer-Regelung nichts zu tun!