Steuern – die besten Beiträge

Freibetrag Härtefall bei BAföG an privater Hochschule?

Guten abend,

ich habe mich zum kommenden Semester in eine staatlich anerkannte private Hochschule immatrikuliert und wollte mir meinen BAföG Satz ausrechnen https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/). Dabei ist mir aufgefallen das unter dem Punkt "Können Schulgeld/Studiengebühren beim BAföG berücksichtigt werden?" steht, dass man im Monat bis zu 305€ mehr im Monat verdienen darf wenn man im Inland Studiengebühren zahlt. Da meine Studiengebühren pro Monat mehr als doppelt so hoch sind würde mir das ganz gut kommen, wenn das BAföG-Amt mir da einen höheren Freibetrag zuspricht den ich verdienen darf. Das Problem ist, dass ich dazu im Netz fast nirgends dazu finde außer auf dieser Seite. Vllt hat da jemand Erfahrungen gemacht.

Müsste man sich dann als Werksstudent einstellen lassen und darauf achten dass man nicht mehr als 755€ pro Monat verdient?

Hier nochmal als Zitat von dem rechner:

"Zu Studiengebühren zählen NICHT etwaige Verwaltungskostenbeiträge, Immatrikulations- oder Rückmeldegebühren an staatlichen Hochschulen und Unis und ebenso wenig der Semesterbeitrag / Sozialbeitrag für Studierendenwerk, AStA und evt. ein Semesterticket.

Die Angabe von Schulgeld/ Studiengebühren ist relevant bei höherem eigenen Einkommen: Wenn du an einer privaten (Hoch-)Schule eingeschrieben bist, die staatlich anerkannt ist und Studiengebühren erhebt, so kann Dir auf Antrag ein höherer Freibetrag auf den eigenen Verdienst bzw. die Waisenrente gewährt werden. Dieser Freibetrag kann nicht höher als das Schulgeld / die Studiengebühren sein und ist auch bei höheren Gebühren auf derzeit 305 € pro Monat begrenzt.

Aber erst einmal den Antrag stellen und dabei nicht vergessen, eine Bescheinigung über das Schulgeld / die Studiengebühren beizulegen."

danke :)

Studium, BAföG, Steuern, verdienst

Microjobbing: Hilfe beim Fragebogen für Steuerliche Erfassung?

Hi,

ich habe mit Microjob-Apps angefangen nebenbei etwas zu verdienen, laut meinem Finanzamt soll ich eine Tätigkeit anmelden mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort habe ich einige Fragen, zunächst einmal, den Fragebogen für Einzelunternehmen nehme ich oder ?

Dann:

  • Art der Tätigkeit: Kann ich das so eintragen?: "Microjobbing (Streetspotr, BeMyEye, Roamler, etc.)"
  • Bezeichnung des Unternehmens: Was trage ich hier ein? Bin ja eine Privatperson.
  • Beginn der Tätigkeit: Kann das in der Vergangenheit liegen? denn ich habe ja vor ein paar Wochen schon angefangen.
  • Kleinunternehmer-Regelung mache ich geltend, richtig?
  • Gewinnermittlungsart: Was gebe ich da an? Einnahmenüberschussrechnung?
  • Es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze gemäß § 4 UStG ausgeführt: Ja oder Nein?
  • Es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder teilweise dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Absatz 2 UStG unterliegen: Ja oder Nein?
  • Es werden ganz oder teilweise Umsätze ausgeführt, die der Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 UStG unterliegen: Ja oder Nein?
  • Ich berechne die Umsatzsteuer nach: Sollversteuerung oder Istversteuerung? Und wenn Istversteuerung, welchen Haken setze ich darunter?
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht beantragen, richtig?

Kann jemand beim Ausfüllen helfen ? Danke!

Außerdem verstehe ich nicht ganz: bei Streetspotr kann ich meine Umsatzsteuer-ID angeben als Gewerbetreibender. Das bin ich dann aber trotzdem nicht, oder? Bei Roamler kann ich als Gewerbetreibender meine Steuernummer angeben...

Finanzamt, Kleinunternehmer, Steuern, Fragebogen steuerliche Erfassung, Kleinunternehmerregelung

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