Sicherheitseinbehalt?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Nachbereitung eines Seminars:

Wenn ich einen Kunden habe, der aus der EU kommt und mir seine gültige ausländische UST-ID mitteilt, darf ich die Rechnung aufgrund innergemeinschaftlicher Lieferung steuerfrei ausstellen.

Allerdings benötige ich für das Finanzamt den Nachweis, dass die Ware tatsächlich in das Ausland gelangt ist, z.B. durch die Gelangensbescheinigung des Empfängers.

Was also, wenn ich diese Bescheinigung nicht vom Empfänger erhalte... Dann müsste ich ihm eine Rechnung über die UST ausstellen und bangen, dass der Empfänger mir diese im Nachgang noch bezahlt?

Ich habe gelesen, dass ich das auch mit einem "Sicherheitseinbehalt" im Vorhinein lösen könnte. Ich also 10.000€ netto berechne, als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung deklariere und dann noch die 1.900€ netto, steuerfrei als Sicherheitseinbehalt in Rechnung stelle. Ich vermerke, dass dieser Sicherheitseinbehalt zurückerstattet wird, wenn die ordnungsgemäße und unterschriebene Gelangensbescheinigung eingereicht wurde.

Wenn sie mir vorgelegt wird, ist alles gut und ich kann dem Kunden eine Gutschrift über den Sicherheitseinbehalt ausstellen - auch hier steuerfrei wegen steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung?

Wenn sie mir nicht vorgelegt wird, storniere ich die steuerfreie Rechnung und stelle sie mit 19% UST aus?

Vielen Dank im Voraus :-)

Ausland, rechnung, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer
Besteuerung bei Verkäufen über Steam?

Hallo an alle,

Ich habe heute eine etwas, wie ich finde, kompliziertere Frage.

Ich habe ein Unternehmen gegründet, das Spiele über Steam verkauft. Bei Steam handelt es sich um einen U.S. amerikanischen Onlineshop, welcher den rein digitalen Vertrieb und die rein digitale Auslieferung, sowie die Zahlungsangelegenheiten abwickelt. Hier die Website: https://store.steampowered.com/

Die Spiele, die ich verkaufe, wurden entweder von mir selbst oder von anderen erstellt, die über mein Unternehmen verkaufen wollen. Ich oder die anderen besitzen die Urheberrechte an diesen Spielen. Im Endeffekt besitze ich einen Verlag.

Nun ist es so, dass Steam als amerikanisches Unternehmen erstmal 30% aller Gewinne einbehält, um damit die Steuern zu bezahlen, soweit ja kein Problem.

Mein Unternehmen ist allerdings in Deutschland ansässig, weswegen ich dann ja auf die übrigen 70% erneut Umsatzsteuer zahlen müsste, wenn ich es richtig verstehe?

Ich weiß, dass es ein Steuerabkommen zwischen Deutschland und den USA gibt, das Doppelbesteuerungen vermeiden soll, aber ich finde das Dokument nur auf Englisch und obwohl ich die Sprache ganz gut kann, reicht es nicht für einen Gesetzestext über Steuerrecht.

Dann gibt es noch die Sache mit der ITIN, bei der ich aber nichtmal weiß, ob ich sie überhaupt erhalten kann.

Meine Fragen:

Wie wird das ganze versteuert? Doppelt? Nur in den USA? Nur in Deutschland?

Was bringt mir das Steuerabkommen?

Brauche ich eine ITIN? Kriege ich überhaupt eine ITIN?

Danke schonmal an alle!

International, Steuern, USA

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