wie Gewinn aus Virtuelle Grundstücken versteuern (Anlage SO, Earth2)?

Ich habe Januar 2021 viele Virtuelle Grundstücke auf Earth2.io gekauft und im späteren verlaufe des Jahres gewinnbringend verkauft.
Das ganze läuft wie folgt ab: man lädt Guthaben (sogenannte E$) auf seine Account und kauft mit diesen die Grundstücke, findet man dann später einen Abnehmer kann man diese gewinnbringend verkaufen und erhält durch den verkauf E$ welche man sich dann in echte Dollar auf seine Kreditkarte auszahlen lassen kann.
Nun habe ich das Problem, dass ich in der Anlage SO unter "Andere Wirtschaftsgüter" ein Datum angeben muss wann und für wie viel ich gekauft habe und wann und für wie viel es wieder verkauft wurde.
Leider ist es hier nicht so einfach wie bei Kryptowährung.
Ich habe beispielsweise:
am 01.01.21 für 1000€,
am 23.02.21 für 1000€ und
am 04.04.21 für 1000€ eingezahlt.

Ausgezahlt habe ich aber nur ein mal am 15.12.21 und zwar 9000€.

Dabei ist also ein Gewinn von 6000€ entstanden welchen ich versteuern muss da ich nicht länger als 12 Monate gehalten habe.

Wie trage ich dies nun in meine Steuererklärung ein?

Oder soll ich quasi mein Earth2 Account mit dem Guthaben drauf als "Bankkonto" ansehen? Die E$ sind ja aber nunmal eine Ingame-Währung.
Zudem sind es über 1000 verschiedene Grundstücke die ich gekauft habe, alle einzeln in die Steuererklärung einzutragen, sich auszurechnen welches wie viel Gewinn eingebracht hat und dann auszurechnen wie viel prozent der Gewinn vom Auszahlungsbetrag der 9000€ sind, dürfte sehr mühsam sein.

Danke schonmal im voraus

Steuern, versteuern, Kryptowährung
Einnahmen aus Kuratorentätigkeit/Feedbacker?

Guten Tag zusammen,

ich habe etwas spezielle Fragen bzw. Fragen, die hier in diesem Zusammenhang noch nicht beantwortet wurden und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.

Ich hole mal etwas weiter aus, da die Fragen etwas Hintergrundwissen benötigen.

Seit einiger Zeit gibt es im Internet für Musiker/Bands die Möglichkeit ihre Musik/Songs auf Plattformen einzureichen, um dann Feedback zu erhalten. Im besten Fall gefällt der Song und der "Kurator" (auf den Plattformen so genannt; gemeint: der, der Feedback für den Song gibt) nimmt das Lied auch in seiner Spotify Playlist auf bzw. postet Content über Instagram und Co.

Hierbei geben die Musiker/Bands pro eingereichtem Song Geld an die Plattform. Der Feedbacker/Kurator bekommt für jedes angehörte Lied bzw. für jedes Feedback eine gewisse Vergütung (von 0,50€ bis 4€ je nach Reichweite und Qualität des Kurators). So sind hier im Monat Vergütungen zwischen 300€ - 1500€ möglich.

Die Platzhirsche und üblichen Plattformen sind hier Submithub.com, Soundcamps.com, Groover.co, Playlistpush.com.

 

Nun zu meinen Fragen dazu:

1. Stellen die Vergütungen des Kurators/Feedbackers eine klassische Einnahme dar, die in der Steuererklärung angegeben werden muss?

2. Falls ja, wäre es möglich und auch sinnvoll hier ein Gewerbe oder auch Kleingewerbe anzumelden um Steuern zu sparen? 

3. Wäre es möglich hier unter den Begriff des Freiberuflers zu fallen?

4. Was wäre hier allgemein die einfachste und sinnvollste Möglichkeit die Nebentätigkeit und die Steuerabführung unter einen Hut zu bekommen? (wenn möglich natürlich unter der Voraussetzung so wenig wie möglich an Steuern abführen zu müssen)

Vielen Dank für eure Unterstützung, Antworten und Meinungen. Ich bin für jede Hilfe dankbar, da ich mich hier wirklich gar nicht auskenne. 

Einen schönen Tag euch!

Kleingewerbe, musik, Steuern, freiberufliche Tätigkeit
Rechnungen im Nachhinein ohne MwSt jetzt mit MwSt ausstellen/korrigieren ?

Hallo zusammen,

vorab – ich bin kein Steuerberater o.ä. und helfe meiner Mutter nur bei diesem Problem. Die Steuererklärungen wurden ohne Steuerberater abgegeben da das kein Problem darstellte – nur den folgenden Sachverhalt ordnungsgemäß zu lösen jetzt eben schon…

folgendes Problem: Meine Mutter ist selbstständig mit einem Kleingewerbe (Reinigungsfirma). 2020 war ihr Umsatz einmalig über 17500 €. Da hat sie wohl nicht richtig aufgepasst. In 2021 hat sie dann trotzdem alle Rechnungen OHNE MwST ausgestellt da Sie es nicht bemerkt hat. Jedoch müsste Sie hier ja alle mit MwSt ausstellen. Die Rechnungen wurden auch schon alle bezahlt.

Da Sie hauptsächlich Geschäftskunden hat und auch mit diesen gesprochen hat, ist eine Nachzahlung der Steuer kein Problem… Nur wie mache ich das korrekt?!

Daher stellen sich mir folgende Fragen:

1)     Wie gehe ich korrekt vor?

a.      Zuerst Korrekturrechnung der alten Rechnung ohne Steuer?

b.      Dann eine neue Rechnung mit einer Rechnungsnummer aus dem aktuellen Jahr mit Steuer?

c.      Oder nur eine neue Rechnung über die Steuer?

2)     Ist es dann praktikabel dem Kunden mitzuteilen, dass er nur die Differenz noch überweisen muss? Also die 19 % Steuer oder wie händelt man dies?

3) Muss ich das Finanzamt informieren über meine Korrekturen?

Ich bin über jede hilfreiche Antwort froh.

Danke vorab 😊

Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer

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