Selbstständigkeit – die besten Beiträge

Minijob, Midijob und selbständiger Kleinunternehmer?

Was ist alles bei folgendem Fall zu beachten:

Minijob unter 450,- € brutto/Monat und gleichzeitig Midijob unter 850,- € brutto/Monat bei unterschiedlichen Arbeitgebern und gleichzeitig selbständig als Kleinunternehmer geschätzt bis zu 600,- € Umsatz/Monat

Für die Einkommenssteuer: Sind hierfür alle Einkünfte (Minijob, Midijob und Selbständigkeit) heranzuziehen?

Kann für den Minijob die 2 % Pauschsteuer veranschlagt werden, so dass man diese max. 450,- € nicht bei dem zu versteuernden Einkommen berücksichtigen muss?

Ist bei der Lohnsteuerklasse irgendwas zu beachten? Können Mini- und Midi-Job beide unter der Lohnsteuerklasse 1 laufen?

Die Sozialversicherungen sind ja über den Midijob abgedeckt. Da Mini- und Midijob zusammen auf über 850,- € kommen, werden jedoch für beide Sozialversicherungsabgaben fällig, richtig?

Ab wann müsste man sich für die Selbstständigkeit zusätzlich versichern, falls die Einnahmen aus der Selbständigkeit steigen? Gemessen am Umsatz oder am Zeitaufwand?

Darf man den beiden Arbeitgebern des Mini- und Minijobs zusätzlich dazu selbständige Leistungen in Rechnung stellen, wenn sich die Selbständigkeit nicht ausschließlich aus diesen Leistungen ergibt sondern auch noch andere Kunden bedient werden. Muss das in einem gewissen Verhältnis zueinander sein? Also die anderen Kunden überwiegen? Wenn ja, welche Maßeinheit (Entgelt oder Zeitaufwand) ist dafür ausschlaggebend?

Noch irgendwas zu berücksichtigen, das noch nicht angesprochen wurde?

einkommensteuer, Kleinunternehmer, Minijob, Selbstständigkeit, Sozialversicherung

Vorwurf der Scheinselbständigkeit durch Finanzamt. Was nun?

Hallo zusammen,

ich war bis Dezember letzten Jahres selbstständig. Zur Zeit befinde ich mich in einer Umschulung. Bei einem meiner Auftraggeber wurde einen Steuerprüfung durchgeführt. Nun wird mir für die Jahre 2008-2010 eine Scheinselbständigkeit vorgeworfen und das Finanzamt hat mir nun die Möglichkeit gegeben, Werbungskosten für diese Jahre geltend zu machen. Dieses habe ich mittlerweile auch gemacht. Doch es bestehen von meiner Seite noch weitere offene Fragen. Leider weiß ich nicht wo man fachmännische Hilfe bekommen kann. Einen Anwalt kann ich mir zur Zeit nicht leisten. Worum es mir hauptsächlich geht:

  • Gibt es Anlaufstellen bei denen man sich informieren kann , Arbeitsamt etc?
  • Wie schaut es mit der Umsatzsteuer aus, die ich an das Finanzamt gezahlt habe? Kann ich mir die wieder zurückholen? Dann müsste ich diese aber doch 1 zu 1 an den Arbeitgeber zurückzahlen, oder?
  • Bekomme ich die Versicherungsbeiträge zu der Krankenversicherung erstattet, muss ich das beantragen?
  • Ich war nach der Selbstständigkeit ein viertel Jahr arbeistlos. Ich habe ALG2 bezogen, da ich selber nicht Arbeitslosenversicherung gezahlt habe. Das würde sich ja dann auch ändern zu ALG1, oder?
  • Habe ich dann jetzt eigentlich noch Urlaubsanspruch für die Jahre 2008-2010 bei dem Arbeitgeber

Bin für jede Antwort dankbar! Auch wenn vielleicht nur einer meiner Fragen beantwortet werden kann!

Vielen Dank und Grüße

Finanzamt, Selbstständigkeit, Sozialabgaben, Sozialversicherung

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