Krankgeschrieben wegen Mobbing . Darf ich trotzdem einen komparsen job ausüben?

2 Antworten

NEIN ‼️

Arbeitsunfähigkeit heißt in diesem Fall "arbeitsunfähig" !

Du riskierst eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung. ☝️


Biankakressler 
Beitragsersteller
 17.12.2020, 00:08

Ich bin nicht arbeitsunfähig. Ich bin krank geschrieben. Man hat mir gesagt das wäre ein Unterschied. Und ich soll Sachen machen die mich ablenken und meiner Gesundheit gut tun . Da zählt der komparsenjob(für ein Tag ) dazu. Und SOLLTE es so sein wie du gesagt hast,muss er mich dann erst abmahnen oder kann er mir sofort fristlos kündigen ?

Gaenseliesel  17.12.2020, 00:17
@Biankakressler

Du bist arbeitsunfähig k r a n k geschrieben ‼️

Nein, Voraussetzung für diese Art Kündigungsgrund ist grundsätzlich die Abmahnung.

Wenn Du während einer AU-Schreibung eine bezahlte Tätigkeit auf-/annimmst, so berechtigt dies Deinen Arbeitgeber durchaus zu einer Abmahnung.

Anders sähe es z.B. aus wenn Du Theater in einer Laienspielgruppe spielst.