Darf der Chef bestimmen wer wieviel von meinem Trinkgeld bekommt?

Hallo, ich bin in einem Restaurant im Service beschäftigt und mein Chef möchte, dass ich mein Trinkgeld in gleichen Teilen mit meinen Kollegen teile. Dazu möchte ich sagen, dass ich mein eigenes Wechselgeld mitbringen muss, ständig irgendwelche Rechnungen von Einkäufen vorstrecken muss etc. Wir haben ausser meinem Portemonaie ansonsten keine Kasse bei uns im Laden. Mit einer anderen Kollegin sind wir die einzigen Festangestellten und wir haben drei studentische Aushilfen, die alle erst seit ein paar Wochen bei uns aushelfen. Dem Chef habe ich gesagt, dass eine fifty fifty aufteilung für mich nicht in Frage kommt, da meine Kollegin und ich zwischen 10-14 Stunden jeden Tag im Restaurant malochen (bitte entschuldigt diese Ausdrucksweise). Und die Aushilfen kommen immer erst wenn alles fertig ist und gehen immer sobald nicht mehr viel los ist. Außerdem liegt die ganze Verantwortung der Kasse in meinen Händen. Wenn da was fehlt, muss ich alleine dafür aufkommen und ich muss jeden Tag in meiner Freizeit zur Bank zum Geld wechseln. Heute hat der Chef angekündigt, das er ab nächster Woche auch Trinkgeld haben wolle. Langsam werde ich den Eindruck nicht los, dass er meiner kollegin und mir den Tipp nicht gönnt. Ach und eine Aushilfe hat mir erzählt, dass der Chef beim Vorstellungsgespräch einen super geringen Stundenlohn genannt hat und er hätte dann gemeint, aber dafür ist das Trinkgeld hier super... Der kann doch nicht einfach über Geld verfügen was ihm gar nicht gehört. Ich sehe das so, dass meine Kollegin und ich zuständig sind dem Chef seine Aushilfen mit zu bezahlen. Wie seht ihr das?

Geld, Recht
Strafverfahren nach Bestellung von Cannabissamen, was tun?

Hallo liebe finanzfrage.net Community,

ich hätte ein rechtliches Anliegen in Sachen BtMG.

Vor etwa einer Woche erreichte mich ein Brief des Zollamtes, in dem ein Strafverfahren auf Grund „des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz“ gegen mich eingeleitet wurde. Bei der Sachlage handelt es sich um eine im Februar dieses Jahrs vom Zoll abgefangene Bestellung von 3 feminisierten Hanfsamen des niederländischen Online-Shops „Sensi Seeds“, die von mir, mit der Absicht eine Hanfpflanze für den Eigenbedarf anzubauen, bestellt wurden. Diese Bestellung ist nie angekommen, da sie ja vom Zoll abgefangen wurde. Das Geld wurde mir außerdem schnell von Sensi Seeds zurückerstattet.

 Zu dem Zeitpunkt der Bestellung befand ich mich in dem Glauben, dass die Bestellung von Hanfsamen aus europäischen Ländern auf Grund des freien Warenverkehrs erlaubt sei.

In der beiliegenden Sachverhaltsschilderung des Beschuldigten heißt es:

„Cannabis ist ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel gem. § 29 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage I BtMG. Gem. § 3 BtMG bedarf es unter anderem für den Erwerb und den Anbau einer Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Gegen Sie besteht somit der Verdacht des Verstoßes gegen die Abgabeordnung i.V. m. dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Bitte äußern Sie sich dazu!

Für wen oder wofür wären die erworbenen Betäubungsmittel gedacht gewesen?

Für die Beantwortung kann die folgende Seite auch genutzt werden.“

Ich bin erst 19 und befinde mich momentan in einer eher schlechten finanziellen Lage und würde ungern einen Anwalt konsultieren. Wie antworte ich jetzt darauf?

Meine Idee wäre es, darauf zu verweisen, dass ich mich ja auf Grund des freien Warenverkehrs der EU nicht strafbar gemacht habe und die Samen nicht zum Anbau, sondern als Dekorationszwecke oder ähnliches bestimmt waren. Beweisen kann es mir ja im Prinzip niemand. Im Netz habe ich auch gelesen, dass es sinnvoll wäre, von seinem Recht des Schweigens Gebrauch zu machen, aber ich bin mir eher unschlüssig, ob das der richtige Weg ist.. Jedenfalls habe ich mir bis jetzt nie etwas zu Schulden kommen lassen und bis auf diese Bestellung (die doch eigentlich legal ist?) kann man mir nichts nachweisen. Ich habe diese Samen ja weder jemals besessen, noch angebaut, verkauft oder sonst was.

Wie handle ich jetzt also richtig, damit das Verfahren schnell eingestellt wird? Wäre für Hilfe sehr dankbar!

Gerne könnt ihr mir auch einen Entwurf für meine Erklärung vorschlagen, da ich nun echt nicht weiß, wie ich weiter verfahren soll.

Ich bedanke mich ganz herzlich für jede hilfreiche Antwort im Voraus!

Viele Grüße

Maximilian G.

Recht, Cannabis, Btmg

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