Hallo,
ich habe folgende Frage:
wenn ich bei ruhend gestellter Pfändung dem Gläubiger den noch offenstehenden Pfändungsbetrag überweisen würde, müsste der Gläubiger der Bank ja mitteilen, dass die Pfändung aufzuheben ist. Aber was könnte ich machen, wenn der Gläubiger (ein Inkassobüro) sich weigert, die Pfändung aufzuheben? Das dürften die ja nicht machen. Könnte ich dann mit den Beweisen (Kontoauszug und Quittung der Überweisung) irgendwo hingehen und die Aufhebung der Pfändung einfordern?
Danke im Voraus für Eure Antworten =)