briefgeheimnis verletzung

1 Antwort

briefgeheimnis verletzung

UNGENÜGEND, setzen, würde es in der Juraprüfung heißen wenn bei dem hier präsentierten Sachverhalt die og Antwort kommt.

Wieso? Das Gesetz gibt Dir Auskunft:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html

Siehst Du da das unterlassene Verschließen eines Briefes als Straftatbestand? Ich auch nicht. Also laß Dampf ab, aber nicht in Richtung Polizei oder Staatsanwaltschaft, sondern in Richtung Bank. Beschwere Dich heftig. Vielleicht springt ein Taschenkalender für Dich raus!


Zitterbacke  20.12.2013, 07:24

Oder eine Hülle für die EC-Karte . ;-)))