Muß man für Sanierung Kanal als Eigentümer mitbezahlen?
Unsere Strasse ist in sehr schlechtem Zustand-in den nächsten Monaten muß saniert werden, auch die darunterliegenden Kanäle sind fällig. Da man die Kanalanschlußleitung zur Sammel-Leitung führend ja mit zahlen muß, frag ich mich, ob man auch die Erneuerung des öffentichen Kanals für die Strasse anteilig mit trägt? Ist das je nach Gemeinde unterschiedlich?
2 Antworten
Das ist keineswegs von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, sondern vielmehr einheitlich Pflicht der Eigentümer, sich daran zu beteiligen. Allerdings wird der Umfang der Beteiligung nach sehr komplizierten Abrechnungsschlüsseln ermittelt, welche unter anderem von der Art der Straßennutzung (Anliegerverkehr oder Durchgangsstrasse etc) und von der Art und dem Umfang der Grundstücksnutzung abhängig sind. Als ob das nicht schon kompliziert genug wäre, kommt es beim Kostenumfang auch noch auf die Art der Sanierung an. Bei Kanalanlagen wird es besonders teuer, wenn aufgegraben wird, kann hingegen im Inlinerverfahren saniert werden, spart auch der Eigentümer Geld.
Und im übrigen: Als Eigentümer bezahlt man nicht nur den Kanal, sondern auch die Erneuerung der Strasse. Mir sind Fälle bekannt, wo Anlieger sich mit fünfstelligen Beträgen zu beteiligen hatten.
Das ist stark von der Nutzungsart der Straße abhängig. Den Hausanschluß selber muß in jedem Fall der Eigentümer ganz alleine bezahlen.
In der Regel nicht. Wir hatten das vor 15 Jahren auch. Auf einer Versammlung der Anwohner wurde uns von der Gemeinde mitgeteilt, das keine Kosten auf die Anwohner umgelegt werden. Allerdings würden die Anschlußleitungen mit Überprüft. Falls diese baufällig wären, würden diese kostenpflichtig mit erneuert. Mein Vater stieg damals mit dem Schachtmeister in die Baugrube um seine 1953 selbst verlegte Anschlußleitung gemeinsam anzuschauen. Es wurde vom Schachtmeister bestätigt alles i. O. kann ohne Sanierung wieder angeschlossen werden. Trotzdem kam eine Rechnung der Gemeinde über 500DM. Mein Vater hat bezahlt. Wollte keine Ärger. Hatte nix schriftlich. Ist bei den Nachbarn genauso gelaufen, jedoch waren die nicht bei der Besichtigung dabei. Also alles schriftlich geben lassen. Meist lassen die Gemeinden die Anschlußleitung sanieren bzw. behaupten diese saniert zu haben um Rechnungen ausstellen zu können. ggf Fotos von den Arbeiten machen. In unserem Fall war klar das die Anschlußleitung nicht saniert wurde und es auch nicht erforderlich war.
Ich weiß ja nicht, in welchem Bundesland Du lebst. Hier in NRW ist die Sanierung der Kanalanschlußleitungen Sache der jeweiligen Eigentümer. Zwar bieten manche Kommunen ihre eigenen Unternehmen auch für diese Sanierung an, aber man muß immer mehrere Angebote einholen und der Unterschied ist unglaublich hoch. Für das was ein Unternehmen an Sanierungskosten an meinem Haus bei offener Bauweise -also Aufgraben- fast 12.000,-- Euro haben wollte, hat es ein anderes in Inlinerbauweise für 3.700,-- Euro gemacht. Der Anteil an der Sanierung des öffentlichen Kanals -ebenfalls Inlinerbauweise- mußte dann mit noch einmal 11.000,-- Euro bezahlt werden. Das alles im innerstädtischen Bereich wo die Wege kurz sind. In ländlichen Regionen mit langen Anschlußleitungen zum öffentlichen Kanal können da noch viel höhere Summen zusammen kommen. Da muten die 500,--DM geradezu als idyllisch an.
Sicher, allerdings wurde die Anschlussleitung ja nicht saniert. Die 500DM sind offensichtlich für den Abzweiger in der Hauptleitung bzw. den Wiederanschluß. Die Hauptleitung sollte allerdings keine Kosten verursachen lt. Anwohnerversammlung. Das wurde da verschwiegen, das Kosten für den Wiederanschluß berechnet werden, auch das war rechtswidrig. Bundesland Niedersachsen.
Rund 80% der Kosten für Kanal- und Straßenbauarbeiten dürfen (bzw. müssen sogar) nach dem Abschluss der Arbeiten durch die Anwohner getragen werden.