Vorkasse als Zahlungsmethode - Betreiber will Inkasso einschalten?

Hallo zusammen,

ich habe bei "Gewerbeanmelden.de" versucht ein Gewerbe anzumelden, jedenfalls dachte ich es. Beim Abschluss gab es keine Optionen eine Zahlungsmethode auszuwählen. Nach den ersten Bestätigungsmails die nach ca. 5 minuten eintrafen habe ich gemerkt das die Bestellung wirklich unnötig ist und ich nur leergeld bezahle.

Daraufhin habe ich den Betreibern eine E-Mail gesendet das ich die Bestellung stornieren möchte und somit die Zahlung auch nicht tätigen werde.

In einer der E-Mails war eine Rechnung mit beigefügt. 

In dieser Rechnung steht das die Zahlungsmethode "Vorkasse" sei.

Nach schriftlichen Verkehr mit den Betreibern und Hinweise das die Zahlungsmethode Vorkasse ist und die Betreiber somit erst die Ware bzw. Bestellung liefern, wenn die Zahlung vollzogen wurde. 

Nun habe ich E-Mails bekommen wie diese: 

Mir ist unerklärlich, warum Sie dies nicht zahlen wollen. Sie haben gebucht aber noch nicht bezahlt.

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Beispielrechnung:

1. Sie bezahlen heute die offene Zahlung in Höhe von EUR 23,17

oder

2. Sie bezahlen später ans Inkasso EUR 23,17 + 70,22 EUR Inkassogebühren + 16% MwSt. + 9% Zinsen

oder

3. Sie zahlen weder uns noch das Inkasso und es geht vor Gericht wo noch Gerichts- und Anwaltskosten anfallen von vielen hundert Euro.

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Sie haben gebucht aber noch nicht bezahlt. Als Existenzgründer oder Unternehmer sind Bestellungen verbindlich und man muss den Zahlungen nachkommen.

Nun frage ich euch alle:

Haben die Betreiber das Recht ein Inkassounternehmen zu beauftragen eine Zahlung zu fordern, obwohl die Zahlungsmethode "Vorkasse" ist?

Ich habe 10 Minuten nach der Bestellung direkt eine E-Mail geschrieben und sicherheitshalber vom Wiederrufsrecht gebrauch gemacht.

Danke im Voraus für die Zeit und Antworten!

rechnung, Recht, Forderung, Inkassounternehmen, Mahnung, Vorkasse
Kann eine als Grünfläche im B-Plan ausgeschriebene Fläche als Wald umgewidmet werden, wenn das angrenzende Baugrundstück dadurch nicht mehr bebaubar ist?

Hallo,

folgende Problematik stellt sich dar. Wir haben ein Grundstück gekauft, welches sich in einem rechtskräftigen Bebauungsplan befindet und in diesem als "Allgemeines Wohngebiet" nach §4 BauNVO gewidmet ist. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig und gültig. An unser Grundstück grenzen zwei Grundstücke, welche im B-Plan als Grünflächen nach §9 Abs. 1 Nr. 25b) BauGB gekennzeichnet sind. Es handelt sich hierbei um eine private Grünfläche. Im Text des B-Plan steht, dass diese zu erhalten, zu schützen und zu pflegen sind. Da diese Flächen aber nicht gepflegt wurden, Grünfläche verwildert und die Bäume sind über die Jahre gewachsen.

Wir haben im Juli unseren Bauantrag eingereicht, da wir mit unserer Dachneigung und der Traufhöhe vom B-Plan abweichen, haben dies aber vorher bei der Stadt abgefragt, da im Wohngebiet schon solche Häuser stehen und ein okay bekommen. Nichtsdestotrotz mussten wir deshalb einen Bauantrag einreichen. Nun wurde dieser abgelehnt mit der Begründung, dass das SächsWaldG dem entgegensteht und wir mit unserem Haus 30m Abstand zum angrenzenden Wald halten müssen. Die zwei Grundstücke, welche im B-Plan als Grünfläche stehen, sind vom Forstamt als Wald eingestuft wurden. Weder im B-Plan noch im Flächennutzungsplan ist das hinterlegt. Vor zwei Jahren hat unser Nachbar gebaut, jedoch mit Bauanzeige, und befindet sich auch deutlich in diesem 30m Korridor. Auch weitere Häuser, die ca. 5 Jahre alt sind, stehen genau an diesen "Wald".

Meine Frage ist, ob die Stadt einfach so eine Grünfläche zum Wald machen kann, ohne das in irgendeiner Weise anzuzeigen. Auch den vorherigen Eigentümern wurde dies nicht mitgeteilt. Das Grundstück ist durch diese Tatsache nicht bebaubar, befindet sich aber in einem genehmigten B-Plan mit einer genehmigten Baufeld, in welchem wir uns befinden.

Ich sehe hier eher das Versäumnis bei den Eigentümern der Grünfläche, da dieser Ihrer Pflege nicht nachgekommen sind. Dies kann doch nicht zu Lasten der Nachbarn erfolgen.

Baurecht, Grundstück, Immobilien, Recht
Aufhebungsvertag?

Guten Tag, ich heiße Nico,

ich bin 58 Jahre alt, und ich war 78 Wochen krankgeschrieben, praktisch Krankengeld bekommen, und inzwischen habe ich eine 3 Wochen Reha gemacht, wo ich wom Reha OberArtzt entlassen wurden, dass ich meine alte Arbeitsplatz nicht mehr üben kann. Aber mehr als 6 Arbeitsstunde Arbeiten kann, und die Reha Arzt hat auch meine Arbeitgeber geschrieben ob er für mich in die Firma eine leichtere Arbeitsplatz hat, und die Antwort war Beine keine leichte Arbeitsplatz. Und nach Ende von Krankengeld wurde ich Ausgesteuert , ich habe dass Arbeitsagentur angerufen um mich Arbeitslos zu melden, und es wurde mir gesagt dass ich bestimmt beim Meine Firma noch alte Urlaubstage habe, und dass ich erst meine ganzen Urlaubstage nehmen sollte und danach mich beim Arbeitsagentur wieder melden, dass Problem ist dass ich jetzt meine gesamte Urlaubstage genommen habe, und habe ich mich beim Arbeitsamt wieder gemeldet, und die Arbeitsvermittler sagte mir dass ich soll Arbeitsamt dass Kündigung schreiben von meine Arbeitgeber, sowie Arbeitsbescheinigung ausreichen, um mich anzumelden und Geld zum bekommen, heute war ich zum meine Arbeitgeber und dem gesagt was ich brauchen um mich Arbeitslos zum melden, und meine Arbeitgeber sagt mir dass er mir keine Kündigung geben kann, weil ich krank war und Ausgesteuert wurden, praktisch wie wenn ich noch angestellt bin, und er meinte dass ich nur eine.
Auf­he­bungs­ver­trag bekommen kann. jetzt meine Frage ist: was passiert mit meiner Arbeitslosengeld mit dieses Auf­he­bungs­ver­trag bekommen Automatisch eine 12 Wochen Sperren, oder nicht? Ich habe natürlich noch nicht unterschrieben, was soll ich machen? Immer in ich war 11 Jahre in die Firma angestellt.

vielen Dank

Recht
Saturn hat in meinem Namen bei Media Markt gekauft/bestellt?

Guten Tag zusammen,
ich habe einen kleinen Streit mit Saturn, ich habe mir dort einen Backofen bestellt.
Bei der Lieferung ist aufgefallen das dort etwas fehlte, ich also bei Saturn angerufen und denen den Vorfall geschildert.
Nach etwas Zeit und SEHR VIELEN hin und her (ca. 4-5 Monate) habe ich dann letztendlich mein fehlendes Teil von Media Markt erhalten.
Problem bzw. Frage: 2 Tage nach Erhalt des Teils habe ich eine Rechnung von Media Markt erhalten, in der das fehlende Teil aufgelistet wurde, dieses sollte ich bezahlen.
Ich habe dies aber niemals da bestellt. Nach der ersten Nachfrage bei Saturn was das sollte haben Sie zumindest gesagt ich bräuchte mir keine Sorgen machen das Geld würde bezahlt werden. Jedoch ist die Rechnung auf meinen Namen ausgestellt und ich habe keine Ausgleichsrechnung in irgendeiner Form erhalten.
Also hat Saturn A) meine Daten (ich wurde mehrfach gefragt ob ich diese weitergeben möchte und ich habe jedes mal verneint) weitergegeben und
B) in meinem Namen bei einer anderen Firma einfach etwas bestellt.
Ich weiß das die beiden Läden zusammen gehören, jedoch sind es trotzdem 2 Firmen. Der Kundenkontakt bei Saturn und Media Markt reagiert nicht oder "kann nichts machen" und der Facebook Chat sagt auch nur ich solle noch etwas Geduld (habe die Rechnung vor 5 Wochen ca. bekommen) haben....
Kann mir vlt. jemand einen Ratschlag geben in wie fern ich weiter vorgehen kann ?
Ich wollte ungern rechtlichen Beistand hinzuziehen, da ich auch nicht weiß ob das überhaupt Sinn macht.
Vielen Dank schon einmal und wünsche ein schönes Wochenende ! :)

Geld, Recht, Media Markt, Saturn

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