Kontoauszüge nicht Rechtsverbindlich?
Ich nutze Online Banking und wenn ich mir Kontoauszüge oder Überweisungen ausdrucke steht immer ganz unten ein Hinweis "Dieser Ausdruck ist nicht Rechtsverbindlich". Was bedeuted das genau? Wie kann man eine Zahlung nachweisen wenn nicht mit einem Kontoauszug? Oder muss ich dafür einfach die Kontoauszüge aus dem Drucker bei der Bank holen, denn da steht dieser Satz ja nicht drauf. Würde mich wirklich brennend interessieren zu einer Zahlung wo der Empfänger behauptet dass diese nicht angekommen sei, die Wertstellung meines Kontos aber schon lange erfolgt ist.
2 Antworten
Wie kann man eine Zahlung nachweisen wenn nicht mit einem Kontoauszug?
Mit einem Kontoauszug, den die Bank erstellt.
Bei Online - Überweisungen gibst Du der Bank den Auftrag und der Ausdruck bestätigt diesen Auftrag, aber beweist nicht, dass er auch durchgeführt wurde.
Lies Dir mal folgenden Link durch, in dem Tante Wiki Dir dazu eine ganze Menge erzählen kann:
Na ja, es ist wohl immer noch umstritten, welchen Nachweiswert selber hergestellte Kontoauszüge haben. Meine Sparkasse schreibtr auch immer auf der entsprechenden Internetseite des Onlinebankings einen kleinen Roman darüber, dass die Anerkennung von selbst am heimischen Drucker hergestellten Auszügen durch die Finanzverwaltung noch nicht abgeklärt sei und ich als Kunde auf eigenes Risiko handele wenn ich statt mir einen Auszugs von der Bank zukommen zu lassen mir einen selber anfertige.
Dein Problem ist aber nun wirklich völlig anderer Natur. Der Empfänger behauptet, das Geld sei nicht auf SEINEM Konto angekommen und wie in aller Welt willst Du denn diese Behauptung dadurch widerlegen wollen, wenn Du DEINEN Kontoauszug vorlegst. Da ist nur die Abbuchung bestätigt, sonst nichts. Auch wenn es extrem selten vorkommt, so kann die Buchung außerhalb Deiner Bank fehlgeleitet worden sein. Da hilft im Falle des Falles nur eine Überprüfung zu beantragen, d.h., Du gibst Deiner Bank den Auftrag, bei der Empfängerbank anzufragen. Allerdings Vorsicht: Das ist fast immer mit Gebühren verbunden
Ich habe wiederholt, was die Lurche von der Spaßkasse herunterbeten.
...und die sind ja bekanntlich Koniferen auf dem Gebiet der Steuern.
Ich hatte tatsächlich mal den Fall, wo das Finanzamt mir einen Einspruch abschmettern wollte und das Schreiben in etwa so klang.
"...können wir nicht entsprechen. Aus der Informationsbroschüre der Sparkasse Hinterbacken-Oberunterbach, Seite 33, geht eindeutig hervor......"
Es folgte irgendein völlig falscher Schwalm, in denen das Wort Steuer ab und zu vorkam.
Ehrlich, ich hab die Kamera gesucht.
Also der letzte Betriebsprüfer hat die Auszüge dankend zu den Akten genommen.
Genau das passiert doch aber nicht. Das Einzige, was du tust, ist den Kontoauszug auf ein Papier auszudrucken - was anderes macht die Bank auch nicht. Der Kontoauszug selbst ist doch derselbe.