Gutschein noch gültig bei Umzug und Umbennung eines Restaurants?
Wir haben zur Hochzeit eines Essensgutschein geschenkt bekommen. Das Restaurant hat aber zu gemacht. Die selben Eigentümer haben jedoch in der Nähe ein neues Restaurant eröffnet. Sie weigern sich jetzt den Gutschein anzunehmen. Ist das rechtens? Schließlich haben sie ja das Geld erhalten.
2 Antworten
Wenn der Restaurantbetreiber der gleiche ist, wie in dem vorherigen Restaurant, dann würde ich sagen, dass die den Gutschein annehmen müssen. Ansonsten würde ich versuchen, die Kohle zurückzuholen.
Die selben Eigentümer haben jedoch in der Nähe ein neues Restaurant eröffnet.
Wirklich diesselben? Oder haben die etwa eine GmbH gegründet um nicht in die persönliche Haftung zu kommen? Wenn das nicht dieselbe GmbH war wie bei dem anderen Restaurant haben sie recht. Wenn sie aber in beiden Fällen wirklich persönlich Inhaber waren bzw. sind, dann müssen sie auch ihre Schulden begleichen, sprich, den Gutschein einlösen.
Wer Ansprüche geltend machen will muß sich sicher sein. Schaut ins Internet oder fragt beim Handelsregister nach.
Das kann ich nicht 100% sagen. Allerdings, da es kleine Restaurants waren, gehe ich auch davon aus, dass die Inhaber persönlich die juristische Verantwortung tragen.
Auf der anderen Seite natürlich schwierig da vernünftig vor zu gehen, wenn sich die Besitzer einfach erstmal weigern.