Inkassokosten rechtens bei vergessenem Verwendungszweck?

Einen schönen Abend!

Folgendes Malheur ist mir widerfahren: Nachdem ich zu lange auf dem Parkplatz einer namhaften Supermarktkette parkte (14.03.), wurde ich mit einem Strafzettel bestraft. Ich wartete auf eine postalische Forderung und diese kam wenig später auch (14.04.).

Eine Strafe von 30,00 + 2,50 (Mahngebühr) + 4,00 (Ermittlungskosten) wurde mir zuteil. Diese überwies ich auch zugleich und dachte mir weiter nichts dabei (16.04.).

Etwa 3 Wochen später wurde mir ein Schreiben einer Inkasso-Firma zugeteilt, welche nun weitere 63,50 Euro forderte. Ich kontaktierte diese mit dringender Bitte um Klärung und nach einiger Zeit stelle sich heraus, dass ich den Verwendungszweck schlichtweg vergessen habe einzutragen. Das Geld wurde mir aber niemals zurück überwiesen (das hätte ich bemerkt und eine neue Überweisung angestoßen).

Nun hat mich die Inkasso-Firma erneut mit Bitte um Zahlung der Inkassokosten kontaktiert. Eine Forderungsaufstellung wurde mitgeschickt. Dort wurde die "Zahlung d. Sch. an Gläu." mit zum 16.04 datiert. Die Aufstellung listet 2x Inkassokosten und 1x dessen Stornierung auf.

Unter dem Strich fordern sie nun 27.00 Euro (22,50 Euro; 0,5 Geschäftsgebühr sowie 4,50 Euro; Telekommumikationsentgeltpauschale).

In der schriftlichen Begründung steht, dass Überschneidungen bedeutungslos werden, wenn Zahlungen erst nach Eintritt des Verzuges und bereits ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde.

Sind die geforderten 27 Euro rechtens? Soll ich diese überweisen?

Inkasso, Recht, Forderung, Strafe, Inkassogebühren
Straße alleine reinigen im Mietshaus?

Hallo zusammen,

Folgende Situation:

Wir wohnen in einem Mietshaus mit drei Parteien. Im Erdgeschoss wohnt eine ältere Dame die Eigentümerin der Erdgeschosswohnung und der Dachgeschosswohnung ist. Wir wohnen im ersten Stock (anderer Vermieter) und im Dachgeschoss ein junges tschechisches Pärchen.

Laut Mietvertrag sind wir dazu verpflichtet die Straße zu reinigen und beim Einzug wurde uns vom Vermieter gesagt, dass wir diese Arbeit mit dem Pärchen in der DG teilen würden.

De facto ist es nun so, dass ich das andere Paar nie beim Straße reinigen sehe, die Dame aus dem EG uns aber ständig darauf hinweist, dass wir laut Hausordnung die Straße reinigen müssen.

Da es sich hierbei um ein sehr langes Stück handelt (das Grundstück liegt an einer Straßenecke, somit sind zwei Gehwege zu reinigen) sammelt sich auch immer eine große Menge Unkraut in den Rinnsteinen, daher reden wir hier auch von einem relativ großen Reinigungsaufwand.

Ist es rechtens, die Reinigung nur einer Mietpartei im Haus aufzuzwingen? Ich bin mir sicher (weiß es aber natürlich nicht zu 100%), dass die anderen Mieter auch dazu verpflichtet sind die Straße zu reinigen, die Dame aus dem EG es dem Pärchen aus der DG aber aufgrund der Sprachbarriere (die Mieter in der DG sprechen praktisch kein Deutsch) nicht klar machen kann und daher versucht die Arbeit auf uns abzuwälzen. Ich habe kein Problem damit, dass die ältere Dame nicht mehr bei der Straßenreinigung hilft, sehe es aber auch nicht ein die ganze Arbeit zu machen wenn ein junges, fittes Paar mit im Haus wohnt (die im Gegensatz uns auch noch keinen Nachwuchs haben).

Bevor ich nun aber auf Konfrontationskurs gehe, wüsste ich eben gerne ob es von nur einer Mietpartei verlangt werden kann die Straße zu reinigen, während die anderen beiden Parteien nichts tun?

Danke und Vg

Mietrecht, Recht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Recht