Anerkenntnis einer Klage – In welcher Form? Und: Ratenzahlung möglich?
Hallo liebe Community,
folgender Sachverhalt:
Der Schuldner bekommt eine Klage vom Amtsgericht zugestellt. Der Gläubiger hat diese logischerweise dort eingereicht. Es handelt sich um einen Streitbetrag von ca. 1000,00 Euro. Der Schuldner möchte diesen Betrag anerkennen, da es eh keine Aussicht auf Erfolg im Rahmen einer Klageerwiderung gäbe.
Der Schuldner hat leider nicht die finanziellen Möglichkeiten sich einen Rechtsanwalt zu nehmen, um ein Klageanerkenntnis formulieren zu lassen. Er muss dies also selbst tun.
1. Frage: Wie setzt man dieses Anerkenntnis rechtskonform auf? Ein Mustertext wäre klasse!
2. Frage: Kann man in das Anerkenntnis den Zusatz einbinden, dass man den Betrag zwar anerkennt, ihn aber nur in Raten abzahlen kann? Hat das Erfolgschancen?
Ich danke euch schon jetzt für eure Hilfe!!!
Viele Grüße
Musswaswissen
2 Antworten
Der Schuldner hat leider nicht die finanziellen Möglichkeiten sich einen Rechtsanwalt zu nehmen,
Beim Amtsgericht in jeder selber postulationsfähig. Man braucht dazu keinen Anwalt.
Wie setzt man dieses Anerkenntnis rechtskonform auf?
Für die schlichten Worte "Ich erkenne die Klage an" braucht man einen Mustertext?
Hat das Erfolgschancen?
Es gibt beim Anerkenntnis kein Wenn-und-Aber. Entweder erkennt man die Klage ganz oder in Teilen an oder man läßt sich auf eine streitige Verhandlung ein.
Was Dir vorschwebt nennt man VERGLEICH.
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Leider kann man das mit den Raten nicht in ein Urteil einbinden lassen, denn bei der Verhandlung geht es nur um die Frage, ist die Forderung richtig, oder nicht.
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Man braucht im schriftlichen Vorverfahren, dem Gericht nur mitteilen, dass man die Forderung anerkennt und auf die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung verzichtet wird, weil man ohnehin nur den Erlass eines Anerkenntnisurteils beantragen wird. Der Richter ist daran aber nicht gebunden.
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Zum Glück ist es das amtsgericht, da besteht kein Vertretungszwang. Wäre es das LG, würde man ohne Anwalt auftauchen als nicht erschienen gelten udn einVersäumnisurteil kassieren, obwohl man da ist und anerkennt.
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Der Termin zur mündlichen Verhandlung kann aber in dieser Sache sogar positiv sein, weil man vor dem Richter erklären kann: "ic erkenne an, kann aber im Moment nciht zahlen. In Raten will ich aber gern." Es könnte sein, das zwar nicht im Urteil, aber iso im laufe der Verhandlung der Richter dem Gläubiger sagt, dass er ja kein interesse haben kann durch Pfändung den zahlungswilligen Schuldner zu ruinieren.
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Mein Vorschlag: Schon vor der Verhandlung eine Rate, die man vorschlagen würde zahlen. Erstmal hat man dann den Vorteil, dass die Anerkennung untermauert ist udn ebenso der Wille zur Zahlung.