Die Baufirma hat Insolvenz angemeldet, die Arbeit ist mangelhaft . Muss ich die Rechnung bezahlen?

Ich habe vor eineinhalb Jahren eine Baufirma beauftragt, mein Haus zu sanieren. Es wurden einige Arbeiten durchgeführt, aber fast alles mangelhaft. Habe dafür auch ein schriftliches Gutachten. Ich habe mehrmals die Firma aufgefordert, die Mängel zu beheben, Unteranderem auch zwei Mal schriftlich Fristen gesetzt. Die Reaktion des Firmenbesitzers war, dass er jedes Mal, wenn er hier ankam, versucht hatte Druck auszuüben, dass ich den Restbetrag überweise. Ich hatte bis jetzt nur die Hälfte der Rechnung ausgeglichen, den Rest wollte ich überweisen, wenn die Mängel behoben werden. Ende letzten Sommers hatte er versucht einen Mangel zu beheben, ging aber wieder so einiges daneben. Er "heulte" sich bei mir aus, dass es schwer ist heutzutage einen guten Handwerker zu finden und er hat angeblich nicht nur bei mir solche Spuren hinterlassen. Lange Rede kurzer Sinn. Nun hat jetzt die Baufirma Insolvenz angemeldet. Vom Anwalt der Baufirma bin ich aufgefordert worden, den Restbetrag zu zahlen, was ich eigentlich nicht einsehen möchte. Habe ich eine Chance da irgendwie für mich günstig rauszukommen oder muss ich den offenen Betrag tatsächlich noch zahlen? Schließlich müssen die Mängel noch behoben werden, was natürlich eine andere Firma nicht kostenlos durchführen würde. Ich glaube , der Gang zu einem RA bleibt mir nicht erspart, was auch für mich zusätzliche Kosten bringen würde. Ich bedanke mich für Ihre Antwort.

Baurecht, Insolvenz, rechnung
Umzug / androhung die Rechnung zu kürzen per SMS / Abschlag...

Wo fängt man am besten an? Ich habe als Kleinunternehmer einen Umzug gestemmt. Kostenvoranschlag erstellt über das be / entladen und die Fahrt. Netterweise habe ich am Umzugstag Möbel / Lampen abgebaut und auch am neuen Ort Möbel wieder aufgebaut. Vor Zeugen und aufgrund der Uhrzeit wurde das Lampen aufhängen nicht gefordert, es war ja auch nie Bestandteildes Kostenvoranschlages oder der Rechnung. Des weiteren wurde aus Versehen ein Boiler und ein Bild in der alten Wohnung gelassen. Nun folgendes / Die Kundin schreibt seit Tagen lächerliche SMS und möchte:

Schreinerkosten abziehen da der Schrank angeblich falsch aufgebaut ist. Elektrikerkosten abziehen da keine Lampen aufgehängt wurden. Zu dem Boiler und Bild abziehen obwohl beides innerhalb von 24 Stunden gemeldet wurde und auch mit Quittung / Versandbeleg versendet wurde.

Meine Fragen:

Darf sie generell eine Rechnung kürzen und dies nur per Sms ankündigen? Darf sie überhaupt diese Kosten abziehen, ich habe immerhin keinen Schreiner oder Elektriker bestellt! Vielmehr noch freundlicherweise angeboten am nächsten Tage wiederzukommen und das ein oder andere noch fertigzustellen, dies wurde von Ihr explizit unter Zeugen abgelehnt und nicht gewünscht. Danke für die Mühe und Antworten.

P.S. die Kundin hat heute , innerhalb des Zahlungszieles einen Abschlag überwiesen. Weder gab es vorher eine schriftliche Anfrage noch sonstige Nebenabreden bzgl. der Zahlung..... Wie weiter vorgehen? Erinnerung? Hinweis das ich keiner Raten / Abschlagszahlung zugestimmt habe?... Danke vorweg.

rechnung, Recht, Umzugskosten, Abschlag

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