Handwerkerkosten steuerlich absetzen, wenn Bezahlung über Kredit ?
Ich habe für umfangreiche Renovierungsarbeiten am selbstgenutzen Wohnhaus einen Kredit aufgenommen. Es handelt sich nicht um einen Kredit von der KfW. Die Rechnungen werden direkt über das Kreditinstitut beglichen. Kann ich die Lohnkosten trotzdem von der Steuer absetzen ?
1 Antwort
Sofern sich die durchgeführten Renovierungsarbeiten (20) nach § 35a EStG dafür qualifizieren, ist auch die Bezahlung der gestellten Rechnung durch Dritte (47 hier: Hausbank) nicht schädlich.
Allerdings ist der verwendete Begriff Lohnkosten zu eingeengt. Basis für die Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen sind die Arbeitskosten (35f) also der Dir berechnete Verkaufspreis der Lohnstunde) zuzüglich Nebenleistungen (z. B. Abfallentsorgung, Verbrauchsmittel, Fahrkosten, Gerätemiete, Gerüstmiete), also quasi "Alles ohne Material!*".
Die Zahlen sind Textziffern in diesem BMF-Schreiben: http://kuerzer.de/BMF-100215
Ergänzung:
Kann ich die Lohnkosten trotzdem von der Steuer absetzen?
Nein!
Bei den haushaltsnahen Handwerkerleistungen werden nicht die Kosten von der Steuer abgesetzt, sondern 20 % der infragekommenden Kosten von der Einkommensteuerschuld abgesetzt (höchstens jedoch € 1.200). Die Angabe der Kosten erfolgt in Zeile 76 der Mantelbogens der Steuererklärung 2012.