Rechnung geändert, Zahlungsziel?

1 Antwort

Wenn die jetzige Rechnung die erste komplett ersetzt, dann gelten die 30 Tage ab jetzt. Worüber ich mich nur etwas wundere ist, dass man in einer Niedrigzinsphase wie jetzt um bescheidene 10 Tage schachert. Wieviel "Gewinn" erzielst Du damit? Oder geht es um das Prinzip?


Schneemann2 
Beitragsersteller
 12.12.2012, 13:06

Danke, gibts irgendwo eine rechtliche Grundlage für diese Antwort, die mir sehr entgegen kommt? Hier gehts ums Prinzip, unsere Baufirma zickt etwas rum

Schneemann2 
Beitragsersteller
 12.12.2012, 13:38
@Privatier59

Versteh ich das richtig, ich gerate nicht in Verzug, weil es nicht explizit auf der Rechnung steht? Es steht nur drauf 30 Tage Zahlungsziel, aber nicht, dass man danach in Verzug gerät? Der letzte Satz von Abs. 3 gilt nur für Schuldner, die nicht Verbraucher sind. Ich bin Privatperson, also geh ich davon aus, dass ich Verbraucher bin - oder bedeutet Verbraucher in diesem Kontext was ganz anderes?