Ich war in einen Autounfall verwickelt. Der andere war Schuld und wir haben Versicherungsdaten ausgetauscht. Seine Versicherung hat einen Gutachter geschickt und der hat einen Totalschaden festgestellt und einen Restwert des Autos geschätzt.
Jetzt will ich aber keinen Totalschaden, sondern ich will das Auto reparieren lassen. Ich habe, sagen wir mal eine emotionale Bindung zu dem Wagen. Kann ich der Versicherung trotzdem die Rechnung einreichen?