Kann ich trotz wirtsch. Totalschaden mein Auto reparieren lassen?
Ich war in einen Autounfall verwickelt. Der andere war Schuld und wir haben Versicherungsdaten ausgetauscht. Seine Versicherung hat einen Gutachter geschickt und der hat einen Totalschaden festgestellt und einen Restwert des Autos geschätzt.
Jetzt will ich aber keinen Totalschaden, sondern ich will das Auto reparieren lassen. Ich habe, sagen wir mal eine emotionale Bindung zu dem Wagen. Kann ich der Versicherung trotzdem die Rechnung einreichen?
3 Antworten
Wenn die Rep.rechnung maximal 130% der Totalschadenabrechnung beträgt, dürfte deinem Ansinnen nichts entgegenstehen. Die Werte stehen im Gutachten.
Wo andere nur schwafeln, bringt einer harte Fakten. Ich hatte aus der Erinnerung auf 120% getippt, wollte mich aber nicht blamieren.
Einreichen kannst Du sie, begleichen wird man Dir aber nur den Betrag, der dem wirtschaftlichen Totalschaden entspricht und da allenfalls geringe Überschreitungen tolerieren. Emotionale Bindungen sind schadensrechtlich unbeachtlich.
Das Auto bleibt dein Eigentum
Die Versicherung zahlt allerdings nur den Zeitwert abzgl. Kaufwert eines Käufers, (Verwerter oder Afrikaexporteur). Dann kann sie dich zwingen, den Wagen zur Verwertung abzugeben
Motor, Getriebe, Achsen und andere Aggregate sind wertvoll, das verbeulte Blech bringt derzeit guten Schrottpreis :-)
Deinen Reparaturaufwand (Rechnung) bekommst du darüberhinaus natürlich nicht ersetzt - wenn du zu diesem Kurs den Wagen herrichten oder behalten kannst, klär das vorab mit dem Versicherer.
G imager761