Strom zum Nachbarhaus abklemmen?

Ich habe 2017 ein Haus gekauft, auf einem Anwesen, das 10 Jahre zuvor geteilt wurde. D.h. ich habe eine eigene Flurnummer und Hausnummer, das Nachbarhaus (direkt angebaut) hat auch seit der Teilung eine eigene Flurnummer, ist also auch eigenständig.

Jedoch wurde in das Nachbarhaus nie ein eigener Stromanschluss gelegt. Bevor ich das Haus gekauft habe hat die Besitzerin meines jetzigen Hauses über einen Zwischenzähler den Strom an den Nachbarn (ihren Bruder) abgerechnet. Als ich das Haus übernommen habe, hatten sich die beiden schon massiv zerstritten, der Nachbar war auch seinerzeit von seiner Schwester aufgefordert worden, sich einen eigenen Anschluss zu besorgen.

Die Ankündigung hat er ignoriert. Am Tag vor der Übergabe an mich ließen die Vorbesitzer einen Elektriker kommen und das Kabel zum Nachbarn einfach durchschneiden. Dies hat bei ihm erhebliche Schäden an Geräten verursacht. Ich wollte mich mit meinem neuen Nachbar gut stellen und habe das Kabel flicken lassen, fortan lief der Strom über mich. (Gegen seine Schwester hat er geklagt auf Schadenersatz und verloren).

Dann habe ich mir 2018 eine PV-Anlage installieren lassen und ihn gebeten sich nun wirklich endlich einen eigenen Anschluss legen zu lassen, da ich ihm von rechtswegen gar keinen, von mir produzierten, Strom verkaufen darf. Nun war der Nachbar aber leider chronisch pleite und so ein Anschluss kostet ein paar tausend Euro, die er nie hatte. Also habe ich das so weiterlaufen lassen. Erst recht in Anbetracht der Tatsache, dass er mir sein Haus ohnehin verkaufen wollte.

Nun ist 4 Tage vor Notartermin der Verkauf des Hauses an mich geplatzt (ich "darf" die Notarkosten trotzdem bezahlen), weil er einen "besseren" Käufer gefunden hat.

Den Eigentumswechsel möchte ich jetzt nutzen um den Strom endgültig abzuschalten v.a. weil mir das nachts den Akku leer zieht, da die PV nicht auf 2 Häuser dimensioniert ist und mir das schon lange ein Dorn im Auge ist. Ich muss teuer Strom aus dem Netz zukaufen, anstatt selbst produzierten aus dem Akku über Nacht zu verbrauchen. Aber auch da ich rechtlich in einer Grauzone bin, mich damit seit Jahren unwohl fühle und das nur aus Mitleid so lange geduldet habe.

Mit welcher Frist muss ich die Abschaltung ankündigen? Bzw. kann ich ankündigen "bei Besitzübergang an neuen Eigentümer, wird die Stromlieferung über meinen Zähler eingestellt"? Wenn der neue Eigentümer über diese Sache nichts weiß, habe ich natürlich sofort böses Blut mit denen, allerdings weiß ich nicht wer das Haus kauft und kann nicht fragen ob sie über diese Tatsache informiert sind (dass es Wochen dauern kann bis sie Strom haben und dass dass einige Tausender extra kostet). Ich werde diesen Zustand mit Strom über mich aber nicht wieder aus lauter Gutmütigkeit einreißen lassen.

Bedenke mich schon im Voraus für Antworten, bin gerade ein bißchen ratlos.

Strom, Recht, Nachbarn
Nachbar läuft durch meinen Garten mit Sondenutzungsrecht?

Hallo

Wir sind Eigentümer einer Wohnung in einem Haus mit mehreren Parteien. Wir besitzen das Sondernutzungsrecht für ein Stück Garten. Da unsere Wohnung ganz außen liegt können wir diesen sowohl vom Parkplatz als auch von der Wohnung aus betreten. Die anderen Wohnungen können ihre Gärten nur über die Wohnung erreichen. Die Gärten sind durch Hecken voneinander abgetrennt die aber noch nicht so hoch gewachsen sind sodass man da noch durchgehen kann. Unsere Seite zum Parkplatz hin ist mit Zaun und verschlossenem Gartentor abgetrennt wozu auch nur wir den Schlüssel besitzen.

Nun ziehen in der Wohnung nebenan neue Mieter ein und hatten am Samstag aber wohl ihren Schlüssel vergessen. Hatten einen Kumpel dabei der Malerarbeiten in der Wohnung erledigen wollte und nun auf die Terrasse gelangen wollte um zu gucken was zu tun ist in der Wohnung.

Dieser ist dann über unseren Zaun geklettert und durch unseren Garten zu der Nachbarwohnung gelaufen.

Ich habe die Nachbarn direkt zur Rede gestellt (wir waren ja zu Hause und sie hätten erstmal klingeln und fragen können).

Heute ist noch ein Brötchen auf unsere Terrasse geflogen und wurde dann auch von jemandem geholt. Hab nur so schnell nicht gesehen ob es dieselben oder andere Nachbarn waren.

Bin ich im Recht damit, dass die anderen nicht ohne Erlaubnis meinen Garten betreten dürfen wenn ich das Sondernutzungsrecht habe? Was kann ich tun, dass es sich nicht wiederholt wenn wir auch mal nicht zu Hause sind? Darf ich eine Überwachungskamera anbringen?

Recht, Nachbarn
Sichtschutz - Erlaubnis wegen Belästigung?

(es wird lang, tut mir leid.. hoffe ihr lest es trotzdem durch🥺)

Hey :)

ich bin vor einem Jahr in ein Haus bzw. Wohnung eingezogen, das Anfang letzten Jahres fertiggestellt wurde. Die Mieter hier, haben einen großen „Garten“, wo jeder Mieter des EGs seine Terrasse sozusagen hat. Grünfläche gehört nicht mehr zur Wohnung. Nun, die Terrasse schaut zur Straße, das nahm ich vorm unterschreiben in Kauf.

ich habe allerdings ein Problem, womit ich niemals vor Einzug gerechnet hätte. Ich werde jeden Tag von fremden mindestens 12 mal belästigt.. 4 davon (immer verschiedene) kommen direkt auf meine Terrasse, klopfen an meine Türen, um mein Kater zu „betrachten“.. Die restlichen 8 sind fremde die mind. 5 Minuten gaffen. Das ist so unglaublich belastend für mich, denn ich leide sowieso unter psychischen Erkrankungen. Ich habe deshalb immer meine Jalousien unten, da ich vor Angst schon dissoziiere (bin in Behandlung keine Sorge:). Damit mein Kater die Außenwelt betrachten kann, lass ich ihm was frei..

Mehrere Nachbarn hier haben schon ca. 110cm hohe Umzäunungen mit Sichtschutz angebracht. Ich hatte letztes Jahr der Baugesellschaft per Mail nachgefragt, ob und wie es erlaubt ist.. ohne das Haus zu beschädigen bzw. nicht zu bohren, darf man es. Ich möchte die Erlaubnis gerne schriftlich haben..

leider denke sehr negativ und gehe immer vom schlimmsten aus. Deshalb sagen wir mal, aus irgendeinem Grund wird es nicht erlaubt. Hätte ich trotzdem recht dazu, weil ich Tag täglich belästigt werde?

Dankeschön falls ihr es bis hierher geschafft habt 😬😊

Hier die Terrasse

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Anwalt, Bauen, Garten, Handwerker, Mieter, Mietrecht, Recht, Rechte, vermieter, Vermietung., Genehmigung, Nachbarn, Belästigung
Zufahrt zum eigenen Haus durch den Nachbarn blockiert?

Hallo in die Runde,

Vorab zum Verständnis:

Wir Hausnummer 13, Nachbar 15...G seine Garage und X unser Carport.

Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte, welches nicht direkt an einer öffentlichen Straße liegt. Wir erreichen unser Haus über eine Abzweigung von insgesamt 4 Wohneinheiten, diese Zufahrt gehört jeweils Hälftig zum jeweiligen Haus und Hältig eine Verkehrsfläche die jedem zu 1/4 gehört( 2,75m).

Da unser Haus das letzte in der Reihe ist, befahren wir automatisch beim ein und ausparken in unser Carport auch die Nachbargrundstücke. Bis dato kein Problem weil jeder seinen Parkplatz hat. Die vorderen 3 Häuser haben jeweils eine Garage welche ebenfalls nur über diesen Weg zu erreichen sind.

Für die andere Hälfte vom Haus gibt es nun einen neuen Besitzer, der nutzt die Garage und ebenfalls den Platz davor. Laut seiner Aussage ist das auch keine Ausfahrt sondern sein Grundstück. Es ist mir nun nicht mehr möglich aus meinem Carport rein oder raus zu fahren wenn er dort steht. Ja es ist sein Grundstück, dennoch ist die Fläche vor seiner Garage eine Ausfahrt. Diese kann er auch benutzen, wenn er uns nicht blockiert. Auch die Verkehrsfläche ist dafür zu schmal um ohne weiteres raus zu fahren. Da ein nettes Gespräch offenbar nicht möglich ist und nur Aussagen wie: Kaufen sie sich doch einen Smart oder lassen sie ihr Carport neu bauen von ihm kommen, kann ich nur noch andere Wege einschlagen.

Folgende Fragen: Darf er auf der Fläche vor seiner Garage parken, auch wenn er uns dadurch behindert? Laut seiner Aussage handelt es auch nicht um eine Ausfahrt sondern um sein Grundstück... es ist doch aber automatisch eine Ausfahrt weil seine Garage dort steht oder nicht?

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Recht, Nachbarn
Neubau und hör durch meine ganze Wohnung die Dusche vom Nachbarn, was tun?

Hi, ich hoffe hier kann mir jemand helfen.

Bin vor einem Jahr nun hergezogen, Erdgeschoss. Keine Mietwohnung, Nachbarn haben auch gekauft. Neubau 2019.

Und wir hören in unserer ganzen Wohnung das Rauschen der Dusche , und ich nehm mal an die Rohre das Wasser durchläuft?

Ich wollte versuchen es hinzunehmen aber ich kann es einfach nicht mehr ignorieren. Sie duschen meistens gegen 10uhr abends oder mitternacht. Bin zwar eh dann noch wach. oder sogar beim Fernseh schauen hört man das Rauschen.

Ist das Normal für ein Neubau? kein Nachbar sonst hört die Dusche vom anderen. hab mich ein wenig umgefragt.

unsere Wohnung war die letzte die fertig geworden ist, hier wurde eh also auf den letzten Drücker alles fertig und es gibt viele Mängel. Viele Beschwerden.

Am Anfang hatten wir uns schon mal beschwert beim Verantwortlichem vom Bau und nur ne dumme Antwort bekommen "ist doch schön,klingt wie bei nem Wasserfall..." !

Unser Fernseher ist gleich an der Wand von deren Schlafzimmer und sie sagen sie hören nichts.

Aber wir die Dusche von Ihnen.

Da wurde doch irgendwo die Isolierung nicht angebracht und schnell schnell gemacht.

Können die da im Nachhinein noch was tun? Das rauschen dringt durch alle Wände in beide Schlafzimmer, Wohnzimmer , Bad und Flur. Bin schon froh dass die sich nicht 2 Stunden duschen. Aber es ist schon sehr lästig. wenn man abwarten muss bis das Rauschen und plätschern wieder aufhört und man sich wieder unterhalten kann.

Lärm, Neubau, Recht, wohnung, Nachbarn
Ungesicherter Pavillon des Nachbarn fliegt bei Sturm gegen mein Auto?

Während eines nachweislichen Sturmes der Stärke 9 fliegt ein vor Tagen (für eine abendliche Party) aufgestellter, ungesicherter Pavillon meines Nachbarn gegen mein Auto und verursacht laut Kostenvoranschlag einen Schaden von 4000,-€.

Ein mir zugesandter Fragebogen zum Schadenhergang wurde naiverweise nach Rücksprache mit meinem Nachbarn von dessen örtlichen Versicherungsbearbeiterin ausgefüllt und zur Schadenabteilung weitergeleitet. In der Schadenhergangsbeschreibung hieß es dann, Wind bläst Dachziegel vom Dach und fiel auf mein Auto.

Nachdem ich davon erfuhr, bestand ich auf Korrektur der Hergangsbeschreibung. Diese beinhaltete, dass auch ein Gestänge eines Pavillons auf mein Auto schlug.

Fakt ist, nicht auch, sondern nur das Gestänge beschädigte mein Auto. Dies ist unmissverständlich auf den von mir eingeschickten Schadensbildern zu erkennen.

Meine Vermutung ist, man möchte dadurch meine Schadensansprüche wegen höherer Gewalt auf meine Kasko abwälzen.

Mir ist bewusst, dass ich keine Höherstufung meiner Kasko zu erwarten habe, aber Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung bleiben an mir hängen. Zusätzlich würden mir noch Kosten eines Leihwagens (Reparatur würde nämlich 2-3 Tage dauern) entstehen?

Meine Frage:

Gibt es einen Unterschied in der Haftungsfrage, wenn

a) nur eine Dachziegel

b) nur das Gestänge des ungesicherten Pavillons

c) die Dachziegel und das Gestänge

mein Fahrzeug beschädigt hat?

Und kann meine Kasko die Übernahme ablehnen, weil sie erst zweieinhalb Wochen nach Schadenereignis (so lange zieht sich das mit der Haftpflicht des Schädigers schon hin) in Kenntnis gesetzt wurde?

Oder könnte die Haftpflicht des Nachbarn und meine Kasko sich sogar die Kostenübernahme teilen?

Kann ich im schlimmsten Fall sogar selbst auf den ganzen Kosten sitzen bleiben?

Für Antworten besten Dank im voraus

Versicherung, Nachbarn, Schaden
Nachbarn haben fenster zur grundgrenze mit sicht in meinem garten. Ich mache gerade mauer u sie wollen wegen der lichtverhältnisse verhindern. Geht das?

Niederösterreich. Meine nachbarn( um die 90j) haben zu meiner grundstücksgrenze ein fenster mit oberlichte, das sie auch zum lüften komplett öffnet ( im moment macht sie es nicht mehr, da ich sie als beweiß, da der sohn meint, sie kippt nur, fotografiert hab). Wir machen gerade eine mauer auf der grundgrenze, hab die genehmigung, ein schallsteinmauer bis 2,50m zu errichten. Wir machen nur 2m. Ihr fenster zu meiner grundgrenze beträgt 85m. Laut deren bauplan von 1912 sollen hier mehr als 2m sein (erfuhren wir von der gemeinde). Von der seite der gemeinde ist alles richtig u erlaubt. Das einzige was die nachbarn machen können ist eine privatklage aufgrund der zu wenigen lichtverhältnisse. Der raum soll ein hauptraum sein, ein fernseh u lesezimmer. Da die schwiegertochter von ihnen rechtsanwältin ist, fordern sie von mir, das ich die mauer bei dem fenster nur 1,50m mache. Meine frage: kann ich etwas gegen dieses fenster u unternehmen, das es rauskommt ? Was kann bei einer privatklage auf mich zukommen ? Sind die nachbarn im recht u ich muss meine mauer da niedriger machen ? Ich habe auch hunde u möchte mein grundstück uneinsichtig für mich u sicher für die hunde haben. Im grunde wäre es deren mauerseite, sprich meine linke seite. Ich finds frech, das sie forderungen stellen auf meinem grundstück, auf meine kosten u auf meine persönlichen wünsche. Ich hoffe, ihr könnt mir etwas helfen. Vielen dank im vorraus !

Baurecht, Nachbarn

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