Niederösterreich. Meine nachbarn( um die 90j) haben zu meiner grundstücksgrenze ein fenster mit oberlichte, das sie auch zum lüften komplett öffnet ( im moment macht sie es nicht mehr, da ich sie als beweiß, da der sohn meint, sie kippt nur, fotografiert hab). Wir machen gerade eine mauer auf der grundgrenze, hab die genehmigung, ein schallsteinmauer bis 2,50m zu errichten. Wir machen nur 2m. Ihr fenster zu meiner grundgrenze beträgt 85m. Laut deren bauplan von 1912 sollen hier mehr als 2m sein (erfuhren wir von der gemeinde). Von der seite der gemeinde ist alles richtig u erlaubt. Das einzige was die nachbarn machen können ist eine privatklage aufgrund der zu wenigen lichtverhältnisse. Der raum soll ein hauptraum sein, ein fernseh u lesezimmer. Da die schwiegertochter von ihnen rechtsanwältin ist, fordern sie von mir, das ich die mauer bei dem fenster nur 1,50m mache. Meine frage: kann ich etwas gegen dieses fenster u unternehmen, das es rauskommt ? Was kann bei einer privatklage auf mich zukommen ? Sind die nachbarn im recht u ich muss meine mauer da niedriger machen ? Ich habe auch hunde u möchte mein grundstück uneinsichtig für mich u sicher für die hunde haben. Im grunde wäre es deren mauerseite, sprich meine linke seite. Ich finds frech, das sie forderungen stellen auf meinem grundstück, auf meine kosten u auf meine persönlichen wünsche. Ich hoffe, ihr könnt mir etwas helfen. Vielen dank im vorraus !
Nachbarn haben fenster zur grundgrenze mit sicht in meinem garten. Ich mache gerade mauer u sie wollen wegen der lichtverhältnisse verhindern. Geht das?
Baurecht,
Nachbarn