Nachbarn haben fenster zur grundgrenze mit sicht in meinem garten. Ich mache gerade mauer u sie wollen wegen der lichtverhältnisse verhindern. Geht das?
Niederösterreich. Meine nachbarn( um die 90j) haben zu meiner grundstücksgrenze ein fenster mit oberlichte, das sie auch zum lüften komplett öffnet ( im moment macht sie es nicht mehr, da ich sie als beweiß, da der sohn meint, sie kippt nur, fotografiert hab). Wir machen gerade eine mauer auf der grundgrenze, hab die genehmigung, ein schallsteinmauer bis 2,50m zu errichten. Wir machen nur 2m. Ihr fenster zu meiner grundgrenze beträgt 85m. Laut deren bauplan von 1912 sollen hier mehr als 2m sein (erfuhren wir von der gemeinde). Von der seite der gemeinde ist alles richtig u erlaubt. Das einzige was die nachbarn machen können ist eine privatklage aufgrund der zu wenigen lichtverhältnisse. Der raum soll ein hauptraum sein, ein fernseh u lesezimmer. Da die schwiegertochter von ihnen rechtsanwältin ist, fordern sie von mir, das ich die mauer bei dem fenster nur 1,50m mache. Meine frage: kann ich etwas gegen dieses fenster u unternehmen, das es rauskommt ? Was kann bei einer privatklage auf mich zukommen ? Sind die nachbarn im recht u ich muss meine mauer da niedriger machen ? Ich habe auch hunde u möchte mein grundstück uneinsichtig für mich u sicher für die hunde haben. Im grunde wäre es deren mauerseite, sprich meine linke seite. Ich finds frech, das sie forderungen stellen auf meinem grundstück, auf meine kosten u auf meine persönlichen wünsche. Ich hoffe, ihr könnt mir etwas helfen. Vielen dank im vorraus !
Bundesland NÖ
3 Antworten
Dann wünsch ich dir viel Spaß beim Mauerbau :-) Deinem Sichtschutz steht somit nichts mehr im Wege. Aber, wenn du auf Nummer sicher gehen willst und keinen Ärger mit den Nachbarn möchtest, dann wäre hier ein Baugutachter eventuell ratsam. Somit umgeht ihr unnötigen Ärger und seid auf der sicheren Seite.
NMAFFM, Du antwortest oft auf Kommentare zu Deiner ersten Antwort, indem Du eine neue Antwort schreibst. Dadurch fehlt dem Leser dann der Zusammenhang. Wenn Du die Kommentare aber unter Deiner ersten Antwort weiter kommentieren würdest, wäre das einfacher zu lesen.
Du hast Baugenehmigung und kannst bauen. Das ist alles was Du brauchst. Sicherlich können die Nachbarn gegen die Baugenehmigung klagen. Aber da sind ja Fristen einzuhalten. Jeder kann auf seinem Grundstück machen was er will. Wenn Du eine Buchsbaumhecke dorthin pflanzt, wird er nicht verhindern können, das die in 10 Jahren 4m hoch ist. Ein Recht auf freie Sicht auf Nachbargrundstücke gibt es nicht. Auf ungehinderten Lichteinfall bei Fenstern auch nicht. Schließlich gibt es Lampen, die man einschalten kann. Was sollte ein Baugutachter denn begutachten?
Wenn mein Nachbar einen Baum pflanzt und der in 10 Jahren 20m hoch ist, wird meine PV-Anlage auch verschattet sein. Dann entsteht mir ein richtiger Schaden, weil die Anlage nicht mehr so viel Strom produziert. Ich kann dagegen nix tun. Ich kann nur verhindern, das er einen Baum pflanzt. Grundstückseinfriedungen kann ich nicht verhindern.
Sie drohen uns mit privatklage wegen der fehlenden lichtverhältnisse. Angeblich muss 45 grad winkel frei bleiben. Es soll ein Hauptfenster sein.
Woher leiten die diese Vorschrift her? Das würde ich erst mal abwarten, bis ein RA schreibt. Wenn die keinen Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt haben, wird sich das in Luft auflösen.
Hab heute schon einen Brief von der schwiegertochter-Anwältin bekommen. Der Mann der Anwältin hat ihn heute meinem Mann in die Hand gedrückt u weg war er. Schade das ich hier kein Foto hochladen kann mit dem Text. Bekommt man aus rechtlicher Sicht, einen Anwalts rief nicht eingeschrieben?
ja das ist unprofessionell von der Gegenseit. Da würde ich erst mal behaupten, ich hätte nix bekommen. Der Brief ist ja nicht zugestellt worden. Wenn Ihr beide eingetragen seit, müssen beide angeschreiben werden per Einschreiben.
Wenn nocheinmal ein Brief persönlich überreicht wird, nicht öffnen, sondern Annahme verweigert rauf schreiben und in gelben Kasten werfen.
Im Grunde bin nur ich die grundstückeigentümerin. Das Haus hatte ich schon vor der Heirat.
Auszug vom brief
Da es sich um ein bewilligungspfluchtiges Bauvorhaben handelt, wird der bauakt dem gebietsbauamt vorgelegt. In weiterer Folge wird ein Sachverständiger darüber ein Gutachten erstellen.
Mein Mandat teilt mir nun mehr mit, daß mit dem Sohn meines mandanten ein Gespräch an Ort u Stelle stattfand u von Ihnen vorgeschlagen wurde, die Mauer auf eine Höhe von 1,75m zu errichten. ( Mein Vater u mein Mann haben mit ihm gesprochen, er wollte das wir eine panele drauf machen. Mein Mann ist gelernter Maurer. Mein Mann hat gesagt, zu ihm das kommt nicht in Frage. Er könnte sich vorstellen auf 1,75m zu gehen, das es optisch noch passt. Ich hab kein Wort zu 1, 75m gesagt. Somit stimmt der Text ja auch nicht oder?)
Namens meines mandanten kann ich ihnen mitteilen, daß dieser mit der Errichtung der Mauer auf eine Höhe von 1,75m einverstanden ist.
In weiterer Folge werden im bauverfahren vor der stadtgemeinde zistersdorf--sofern die Mauer lediglich mit einer Höhe von 1,75m errichtet wird - keine weiteren Einwendungen erhoben.
Stadtgemeinde u Anwalt rufen wir heute früh gleich an. Gestern waren wir für ein beratungsgespräch beim Anwalt u der sagt, das ich ein rechtsgültiges Schriftstück von der Gemeinde habe.
Laut heutigen Anruf bei der stadtgemeinde meinte das Bauamt, das er mit einem Sachverständiger tel hat. Das Fenster ist angeblich bewilligt mit die 85cm zw Fenster u grundstückgrenze. Da werden wir keine Chance haben, ausser auf die geforderten 1,75m einzuwilligen.
Mitn Anwalt tel ich noch. Mit dem gebietsbauamt möchte ich auch noch sprechen.
Hast du eine Baugenehmigung?
Ja von der Gemeinde. Bauamt. Würde sogar 3x seitens der stadtgemeinde nachgeprüft. Es liegt kein Fehler von uns oder seitens der Gemeinde vor.
Ich bin total verunsichert. Sie meinen, sie können die Mauer wegen der zuwenigen lichtverhältnisse abreissen lassen. Jetzt haben wir schon überlegt, das wir das eine Element nur bis 1,50 mit beton füllen, die anderen Reihen ohne beton lassen, für den Fall der Fälle, das wir niedriger machen müssen. Der Sohn der Nachbarn hat eh auch mit der stadtgemeinde tel. Wir haben Ende April den Bescheid angesucht. Es steht drinnen, das keine Vorladung der Nachbarn nötig ist.