Der neue Nachbar hat seine Sträucher etwa 50 cm von meinem Lattenzaun gepflanzt. Nun wachsen dieselben durch meinen Zaun resp. durch meine Sichtschutzbretterwand, die die Hälfte der Einfriedung ausmacht. Ich befürchte langfristig Schäden an meinem Eigentum. Muss der Nachbar einen Abstand zwischen dem Strauchwerk und meinen Holzteilen einhalten?