Balkonverlängerung - Genehmigung des Nachbarn?
wir wohnen in einem Altbau mit Nachbarhäusern zu beiden Seiten. Nach hinten gibt es kleine, in die Flucht eingebaute Balkone. Zum Nachbarbalkon hin durch eine Gemauerte Wand getrennt (beim obersten Balkon ein Mäuerchen in Sichtschutzhöhe). Brauchen wir die Genehmigung des Nachbarn, wenn wir die Balkone in der Tiefe durch Vorbaubalkons verlängern wollen. Der Sichtschutz könnte durch eine lichtdurchlässige mit milchige Trennscheibe gewährleistet werden.
2 Antworten
In meinem Dunstkreis wurden kürzlich vorhandene Balkone entfernt und durch neue, tiefere ersetzt. Da waren zwar auch die ursprünglichen nicht in der Flucht mit der Außenwelt, sondern auskragend - daher lag der Fall etwas anders. Aber die tieferen Balkone gewährten einen durch den veränderten Winkel anderen Einblick in die Nachbargrundstücke, was deren Einwilligung erforderlich machte. Der Architekt, der die Balkonvergrößerung plant, muss das doch am besten wissen.
Da du eine Baugenehmigung benötigst wird man dir von amtsseite mitteilen, ob die Zustimmung der Nachbarn notwendig ist.