Hallo zusammen, hier der 2. Teil meiner Frage-Runde:
ich beschäftige mich zur Zeit mit den Themen Krankenversicherung, Altersvorsorge, Versicherung allgemein, habe da schon einiges recherchiert, brauche aber noch Antworten. Zu meiner Situation: Ich habe eine Ausbildung gemacht, anschließend gearbeitet und studiere jetzt. Ich habe einen Werkstudentenjob und einen Studienkredit zur Finanzierung des Studiums. Kann ich den Werkstudentenvertrag mit einem nebenberuflich-selbstständig Job kombinieren, ohne die 20 Std-Regelung zu beachten? Ich bin seit einiger Zeit nebenberuflich selbstständig gemeldet, als Kleinunternehmer, also ohne Umsatzsteuer. Meine Frage, wie das mit anderen Jobs kombiniert wird was KV und Steuer angeht.