Krankenkasse fordert Beiträge mit Zollamt,trotz Teilbezahlung der Rückstände Pfändung

Hallo ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Ich war über einen längeren Zeitraum nicht Krankenverischert und es hat sich dadurch eine hohe Summe an Rückständen angesammelt.

Seit Dez. 2012 bin ich Hartz4 Empfänger und die KV wird vom Amt übernommen.

Die Beiträge, die ich der KV Schulde, sind vom 01.11.11- 01.05.11 sowie 01.07.2012- 01.12.12

Jetzt habe ich vor 2 Wochen erstmals 400 Euro an die KV überwiesen ( Ich habe das telefonisch abgeklärt), um meinen Schuldenberg abzutragen. Die KV weiß jetzt! auch, dass ich Hartz 4 bekomme.Ich habe 2 tage nach der Überweisung extra noch einmal bei der KV angerufen um sicher zu sein dass a) das Geld da ist und b) keine weiteren Folgen auf mich zu kommen.

Gestern habe ich 4 Briefe vom Hauptzollamt in meinem Briefkasten gefunden, mit der Forderung die Beiträge vom 01.07.12 - 01.12.12 innerhalb von 2 Wochen zu überweisen, sonst droht mir eine Pfändung (von was auch immer).

meine Frage(n): Kann ich die Forderung des Zollamtes noch Aufheben lassen und wenn ja wie?! Und bringt es mir etwas , die bereits vor zwei Wochen überwiesenen 400 Euro zu erwähnen? Denn hätte ich das ,mit der Zollamtsforderung gewusst, hätte ich natürlich die 400 Euro nicht an die Krankenkasse sondern an das Zollamt überwiesen.......(Was doch eigentlich das Gleiche ist oder??)

Ich Danke vielmals und hoffe ich kann heute noch schlafen ;)

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Werkstudent und Kleingewerbe - Krankenversicehrung und 20h Limit

Ich weiß, dass das hier bereits einige male gefragt wurde. 90% der offenen Fragen (Krankenversicherung/Gewerbe/Freiberufler) sind mir auch schon klar. Jedoch noch nicht alles.

Die Situation:

Ich arbeite als Werkstudent 15-20h pro Woche. Dabei verdiene ich zwischen 600 und 800 Euro im Monat. Deshalb bin ich auch studentisch Kranken- und Pflegeversichert.

Der Plan

Ich möchte mich nun nebenher noch selbstständig machen. Webdesigner (Teils Stundenarbeit für Agenturen, teils Festpreis-Arbeiten ohne Zeitnachweis), Einnahmen aus Werbeanzeigen und Affiliate-Programmen im Web. Dafür möchte ich ein Kleingewerbe anmelden.

Bleibt mein studentenstatus bestehen? Für Krankenversicherung und meinen jetzigen Arbeitgeber

Nicht mehr als 20h/Woche ist mir klar. Das Problem: Die Einnahmen aus dem Kleingewerbe können nicht in Stunden gemessen werden. Das sind Festpreise für Webdesigns, die Affiliate-Sachen sind ja quasi Einnahmen ohne Zeitaufwand. Alles an Zeitaufwand läuft in der Vorlesungsfreihen Zeit (Wochenende+Ferien), würde also - falls das überhaupt relevant ist - nicht in die 20h zählen. Meine Arbeitszeiten als Kleinunternehmer sind also nicht nachzuvollziehen bzw offiziell gar nicht vorhanden. Daraus ergeben sich ein paar Fragen:

  1. Kann ich mit Kleingewerbe weiter studentisch Kranken- und Pflegeversichert sein?
  2. Bleibt mein Werkstudentenstatus bestehen? (Laut Vertrag darf ich natürlich keinen Job annehmen, durch den ich diesen Sonderstatus verlieren würde)
  3. Gibt es sonst noch Dinge zu beachten? Kindergeld-Verdienstgrenze gibt es ja nicht mehr, die Verdienstlimits als Kleingewerbe sind mir bewusst...

Danke für eure Hilfe schon einmal! Gruß, Fabian

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Einstellen der Unterhaltszahlung wegen schwerer Krankheit

Ich bin selbständig im beruflichen Leben und verdiene nicht diese Summen um irgendwelche Rücklagen aufzubauen. Allein die Tatsache dass ich jeden Monat ca 600,00 Euro Kindesunterhalt zahlen muss hält meine Lebensführung in bescheidenen Bahnen. Das geht soweit, dass ich nicht fähig bin meine Krankenversicherung jeden Monat zu zahlen und meine Behandlungen bisher immer selbst bezahlt habe. Nun bin ich an einem Punkt angekommen wo ich einen Arzt aufsuchen musste und eine vernichtende Diagnose einer Krebserkrankung erhielt. Ich überlege nun, die Unterhaltszahlung teilweise einzustellen um den monatlichen Krankenversicherungsbetrag zu zahlen um wenigstens eine halbwegs vernünftige Behandlung zu erhalten. Ich bin immer noch optimistisch meine Selbständigkeit zu erhalten ohne die " Pleite" angeben zu müssen, da diese Art von Krebs heilbar ist. Aber es wird nicht einfach, da ja in der Zeit wo ich die Therapie mache kein Geld kommt. Wie die MA vom Jugendamt reagiert wenn ich die Zahlung einstelle weiß ich auch nicht, den Befund würde ich Ihr in Kopie bei legen. Bisher war sie immer sehr "bissig" und drohte bei Verspätung der Zahlung mit Sofortmaßnahmen. Kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten soll bzw. was ich tun soll? Bitte keine Vorhaltungen was ich bis jetzt alles falsch gemacht habe, sondern konkrete Vorschläge. Ich bedanke mich schon im voraus für die aufgebrachte Mühe.

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