Krankenkassenbeitrag - Frau mit Minijob, Ehemann ist Beamter
Wenn die Ehefrau eines Beamten für 400,-€ arbeiten geht, muss sie sich selbst privat krankenversichern oder zahlt es ihr Arbeitgeber? Hintergrund: Momentan arbeitet sie als geringfügig Beschäftigte (<250€/Monat). Sie ist nicht bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet und hat somit keinerlei Bezüge vom Amt. Grund dafür sind ihre Kinder. Wäre sie arbeitssuchend gemeldet müsste sie zu diversen Fortbildungen und das wäre zeitlich nicht immer machbar da ihr Ehemann (Beamter) im Schichtdienst arbeitet. Aktuell hat sie von ihrem Einkommen nichts da fast alles an die Krankenkasse (privat versichert) abgeht. Nun hat sie die Chance einen 400,-€ Job zu bekommen. Wie läuft dies nun? Muss der neue Arbeitgeber sie krankenversichern oder "darf" sie nun wieder aus eigener Tasche zahlen?
1 Antwort
Nein, bis einschließlich 400,- Euro ist es ein Minijob und die Beiträge sind pauschaliert, aber ohne direkte Versicherung des Arbeitnehmers gegen Arbeitslosigkeit, oder Krankheit.
Was sie braucht ist ein 401,- Euro Job.
Da beginnt die Gleitzone udn sie ist individuell versichert. Sie hat eigene Beiträge zu zahlen, die aber erst über 800 Euro die Volle höhe erreichen. Daher Gleitzone