Kleinunternehmer Grenzen?

2 Antworten

"Als Kleinunternehmer kann man nur dann agieren, wenn man bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitet. Diese liegen bei maximal 17.500 Euro im Vorjahr. Als Gründer gibt es natürlich kein Vorjahr, so dass die 17.500 Euro für das erste Jahr der Gründung gelten. Im darauffolgenden Jahr sollten die Umsätze einen Betrag von 50.000 Euro nicht übersteigen, um weiterhin von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen zu können."

Würde doch bedeuten:

2017 = Gründung = unter 17.500 = alles ok

2018 = Folgejahr = unter 50.000 = alles ok

2019 = unter 17.500 = alles ok?

Oder verdrehe ich da etwas?


wfwbinder  07.01.2020, 14:26

Ja, Du hast die Prüfung nicht so gemacht, wie @EnnoWarMal es beschrieben hat.

In 2019 warst Du kein Kleinunternehmer, weil Dein Vorjahresumsatz (2018) über 17.500,- war. ab 2020 bist Du wieder Kleinunternehmer.

Verstehe das Problem nicht. Man prüft jedes Jahr zu Anfang des Jahres die drei Fragen durch und schon weiß man, ob man KU ist.

Also:

2018

  1. Bin ich ein im Inland ansässiger Unternehmer? Ja.
  2. War mein Umsatz im Vorjahr kleiner als 17.500,01? Ja.
  3. Wird mein Umsatz in diesem Jahr voraussichtlich unter 50.000,01 bleiben? Ja.

--> KU

2019

  1. Bin ich ein im Inland ansässiger Unternehmer? Ja.
  2. War mein Umsatz im Vorjahr kleiner als 17.500,01? Nein. Prüfung beendet.
  3. Wird mein Umsatz in diesem Jahr voraussichtlich unter 50.000,01 bleiben?

--> kein KU

2020

  1. Bin ich ein im Inland ansässiger Unternehmer? Ja.
  2. War mein Umsatz im Vorjahr kleiner als 22.000,01? Ja.
  3. Wird mein Umsatz in diesem Jahr voraussichtlich unter 50.000,01 bleiben? Ja.

--> KU

Fahrtstrecke zur Post, Kartons,Klebeband, Webhosting Gebühren müsste ja gehen?

Ist das bei dir Umsatz?


wfwbinder  07.01.2020, 14:24

Ja, so einfach ist die Prüfung. DH, gut dargestellt.