Kleinunternehmer Grenzen?
Hallo zusammen, ich habe nochmal etwas im Internet gelesen. Mich verunsichert dieser Absatz
Hinweis: Die neue Vorjahresgrenze von 22.000 Euro (alt: 17.500 Euro) gilt ab dem 1. Januar 2020. (Klein-)Unternehmer die im Jahr 2019 Umsätze zwischen 17.500 Euro und 22.000 Euro erzielt haben, sind somit in Abweichung zur alten Regelung ab 2020 (weiterhin) Kleinunternehmer, soweit sie in 2020 die Grenze von voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten
Damit das Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer akzeptiert, dürfen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen laut § 19 UStG folgende Umsatzgrenzen nicht übersteigen:
im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro)
und
im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro.
Kurze Fakten zu meiner Tatigkeit.
9.815,03 Euro Umsatz im Jahr 2017 (31.01.2017 gegründet)
* unter 17.500
23.704,39 Euro Umsatz im Jahr 2018
* laufendes Jahr unter 50.000
17.335,20 Euro Umsatz im Jahr 2019
* unter 17.500
(davon muss ich noch Rückgabe / Retouren durch Kunden abziehen)
Fahrtstrecke zur Post, Kartons,Klebeband, Webhosting Gebühren müsste ja gehen?
Verstehe ich das falsch, oder kann ich doch noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Weil ich war im ersten Jahr unter 17.500, im laufenden (damals ja 2018) unter 50.000 und im dritten dann bei unter 17.500 wieder.
Sorry für die lange Nachricht und vielen Dank für eure Zeit
2 Antworten
"Als Kleinunternehmer kann man nur dann agieren, wenn man bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitet. Diese liegen bei maximal 17.500 Euro im Vorjahr. Als Gründer gibt es natürlich kein Vorjahr, so dass die 17.500 Euro für das erste Jahr der Gründung gelten. Im darauffolgenden Jahr sollten die Umsätze einen Betrag von 50.000 Euro nicht übersteigen, um weiterhin von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen zu können."
Würde doch bedeuten:
2017 = Gründung = unter 17.500 = alles ok
2018 = Folgejahr = unter 50.000 = alles ok
2019 = unter 17.500 = alles ok?
Oder verdrehe ich da etwas?
Ja, Du hast die Prüfung nicht so gemacht, wie @EnnoWarMal es beschrieben hat.
In 2019 warst Du kein Kleinunternehmer, weil Dein Vorjahresumsatz (2018) über 17.500,- war. ab 2020 bist Du wieder Kleinunternehmer.
Verstehe das Problem nicht. Man prüft jedes Jahr zu Anfang des Jahres die drei Fragen durch und schon weiß man, ob man KU ist.
Also:
2018
- Bin ich ein im Inland ansässiger Unternehmer? Ja.
- War mein Umsatz im Vorjahr kleiner als 17.500,01? Ja.
- Wird mein Umsatz in diesem Jahr voraussichtlich unter 50.000,01 bleiben? Ja.
--> KU
2019
- Bin ich ein im Inland ansässiger Unternehmer? Ja.
- War mein Umsatz im Vorjahr kleiner als 17.500,01? Nein. Prüfung beendet.
- Wird mein Umsatz in diesem Jahr voraussichtlich unter 50.000,01 bleiben?
--> kein KU
2020
- Bin ich ein im Inland ansässiger Unternehmer? Ja.
- War mein Umsatz im Vorjahr kleiner als 22.000,01? Ja.
- Wird mein Umsatz in diesem Jahr voraussichtlich unter 50.000,01 bleiben? Ja.
--> KU
Fahrtstrecke zur Post, Kartons,Klebeband, Webhosting Gebühren müsste ja gehen?
Ist das bei dir Umsatz?