Ex möchte mich zu mehr Betreuungstagen mit den Kindern zwingen und das Familiengericht einschalten, kann mich das Gericht zu einer 50/50 Einteilung zwingen?

Hallo,

ich bin seit 2017 von meiner Ex geschieden. Wir haben zwei Kinder und ich habe seit der Trennung die Kinder jedes Wochenende und zur Hälfte der Ferienzeit bei mir gehabt. Auch Unterhalt habe regelmäßig und korrekt (der Düsseldorfer Tabelle angepasst) Gezahlt. Darüber hinaus habe ich mich auch an Hobbys, Schulsachen, Klamotten, Essensgeld in der Schule und anderen extra Kosten mitbeteiligt. Auch Betreuungstag unter der Woche weil sie Arbeiten musste, oder weil die Schulen durch corona geschlossen waren, habe ich zum Teil übernommen.

Meine Ex war aber immer noch unzufrieden und hat mir alles mögliche an Vorwürfen an den Kopf geworfen. Es war nie genug und ich war immer schlecht. Ich habe sogar der Familienberatung zugestimmt und wir haben es versucht. Ohne Erfolg, da Sie keinerlei Interesse hatte bei einer Familienberaterin zu sein, die ihr nicht recht gibt. Dementsprechend hatten wir immer unterschiedliche bis sich eine gefunden hat, die meiner Ex gepasst hat und wo sie sich über alle Maßen hinaus über mich beschweren konnte. Auch diese Familienberaterin hat uns dann nichts gebracht und meiner Ex mitgeteilt das mir ihr nicht zu sprechen sei.

Seit zwei Jahren habe ich vor lauter Stress Gesundheitliche Problem bekommen und mit einer Beraterin besprochen die Kinder nur noch jedes zweite Wochenende zu nehmen und keine extra kosten mehr zu zahlen, da es eine extra Belastung für mich ist. Meine Ex ging dementsprechend zum Jugendamt und hat mich als schlechtesten Vater überhaupt bezeichnet Und wollte mehr Unterhalt haben und die Kinder zu mir „abschieben“ wann immer es geht. Ihre Meinung nach alles zum Wohle der Kinder. Sie selbst bezeichne sich als großartige Mutter.

Die Ferienplanung konnte bisher immer nicht zu 50% aufgeteilt werden, da ich durch meine Arbeit nicht so viel Urlaub habe und es gesundheitlich auch nicht mehr hinbekommen. Die ganze Situation zieht sich nun über Jahre und die Frau macht mich nur noch verrückt.

Sie schreibt sich jede einzelnen Tage auf wann die Kinder in den Ferien und am WE bei ihr waren. Und möchte alles aufs Detail aufgeteilt haben. Auch vor den Kindern spricht sie schon schlecht über mich. Die Kinder wiederholen ihre Sätze natürlich. Ich hab eigentlich ein ganz gutes Verhältnis zu den Kindern.

Meiner Ex ist jedes zweite Wochenende zu wenig und Die Schulferienaufteilung von 25-30 Tagen sind auch zu wenig. Sie fühlt sich in ihre Freiheit eingeschränkt und sie möchte auch das ich mehr Unterhalt zahle, obwohl sie schon knapp 1000€ bekommt plus Kindergeld oben drauf. Sie selbst verdient auch so viel wie ich.

Sie möchte nun die Regelung das wir die Feiertage und Ferientage genau zur Hälfte aufteilen beim Familiengericht einfordern, kann mich das Gericht dazu zwingen die Kinder mehr als Jetzt zu nehmen? Ich lese im Internet immer nur was von Vätern die zum Umgang gezwungen werden, weil sie ihre Kinder gar nicht oder nur Einpaar mal im Jahr sehen.

kennt jemand evtl gute Anwälte für Väter?

kinder, getrennt lebend, Umgangsrecht
Vater verweigert Kind die Erbausschlagung,Kind wird Erbe des übersch.Nachlass der Oma,Vater will als Gläubiger sein eigenes Kind verklagen.Ist das Rechtens?

Der Vater meines Sohnes (11 Jahre) hatte zu Lebzeiten seine Mutter verklagt. Es kam zu einem Vergleich, dem die alten Dame (in geistiger Umnachtung, fürchte ich) zugestimmt hat.

17.800€! 2 Tage nach Zustellung des Beschluss ist die Mutter verstorben. Alle Kinder und deren Kinder schlugen das Erbe aus. Der Vater meines Sohnes verweigerte die Unterschrift und ließ die Frist verstreichen. Mein Anwalt stellte vor Ablauf der Frist einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht. Das bekam ich dann auch.

Doch weil mein Anwalt keinen Eilantrag mit Aussetzung der Frist vom Vater gestellt hatte, sondern lediglich nur alleiniges Sorgerecht, wurde mein Sohn nun Erbe des verschuldeten Nachlasses der Oma.

Ich habe dann das Erbe für meinen Sohn nochmal , nun mit alleiniger, elterliche Sorge, ausgeschlagen. Da die Testamentseröffnung erst am 01.10.20 war, gilt wohl erst ab da die 6 wöchige Ausschlagungsfrist. (Sichere Kenntnisnahme)

Gleichzeitig hat nun der Erzeuger meines Sohnes einen Antrag auf Erbschein gestellt. Er möchte nun als Gläubiger die Schulden auf den Erben umschreiben lassen. Das Gericht prüft nun den Antrag und hat mich um Stellungnahme gebeten.

Ich hoffe nun, das die 2.Ausschlagung auch Gültigkeit hat und mein Sohn damit aus dem Schneider wäre.

Meine Fragen sind nun,

  1. Kann ich meinen Anwalt für den falsch gestellten Antrag zur Rechenschaft ziehen, sollte der Erbscheins Antrag genehmigt werden?
  2. Ist das rechtlich überhaupt haltbar, daß der Vater durch Unterschrift Verweigerung erst soweit kommen konnte?
  3. Kann ich den Vater für so eine Frechheit belangen?

Die Mutter des Vaters (Oma) war bereits am 08.12.20 ein Jahr Tod. Solange quälen wir uns mit der Sache rum.

Kennt sich vielleicht Jemand mit dieser Gesetzeslage aus?

Danke, Christiane

erbrecht, kinder

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